Landeswohlfahrtsverband als Solidargemeinschaft erhalten!

Rede zum Tagesordnungspunkt 14 in der Kreistagssitzung am 23. August 2017:
Antrag der Fraktion DIE LINKE. / Piraten

Erhalt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim LWV

Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,

wir wissen, dass die Umlage für den Landeswohlfahrtsverband einen großen Posten im Kreishaushalt ausmacht. Und in Zeiten der knappen kommunalen Kassen kann man schon mal auf die Idee kommen, diese hohen Ausgaben zu beschneiden.
Auf diese Idee sind jetzt die wohlhabenden Städte der Rhein-Main-Region gekommen.
Im Städtetag wurde darüber diskutiert – und im Präsidium auch schon abgestimmt – dass die Solidarfinanzierung des LWV in der bisherigen Form aufgekündigt werden soll.
Diese Idee der Entsolidarisierung wird mit der politischen Botschaft der Rekommunalisierung verkauft.
Es geht um Einsparungen!
Die Qualität der Eingliederungshilfe und die hohe fachliche Kompetenz des LWV spielt offensichtlich keine Rolle.

Meine Damen und Herren,
wir halten diese Überlegungen für grundfalsch!
Und wir möchten Sie bitten, dieser Aufkündigung des bisherigen Solidarsystems entgegenzutreten!

Dafür führen wir folgende Gründe an:
Momentan zahlen alle Kreise und kreisfreien Städte je nach ihrer Steuerkraft den gleichen Prozentsatz in die Kasse des LWV ein.
Durch die Umlage findet ein solidarischer Ausgleich statt.
In allen Regionen Hessens – ob finanzstark oder strukturschwach – sind die erbrachten Leistungen für die betroffenen behinderten Menschen dadurch gleich.
Der LWV sichert also landesweit gleichwertige Standards in der Behindertenhilfe.
Und der LWV Hessen ist nach wie vor ein Garant hoher Qualität in der Behindertenhilfe.
Wir Linken kritisieren zwar den um sich greifenden neoliberalen Zeitgeist und eine zunehmend dominante betriebswirtschaftliche Sicht auf die Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV haben Erfahrung und hohe fachliche Kompetenzen.
Der LWV kann auf eine jahrzehntelange Praxis bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung zurückgreifen. Und damit kann er auch die Anforderungen meistern, die das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt.
Der LWV hat erprobte Strukturen. Sollte das Solidarpaket aufgelöst werden, müssten die Kommunen erst tragfähige Arbeitsformen schaffen.
Der LWV ist ausschließlich für Menschen mit Behinderung zuständig. Er braucht sich nicht zwischen wichtigen kommunalen Aufgaben entscheiden: Wenn das Geld knapp wird, müssen Kommunalparlamente abwägen, was ihnen wichtiger ist: die Ausstattung eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung, die Kinderbetreuung oder die Sanierung einer Schule.
Der LWV ist für die gesamte Struktur des Hilfesystems in Hessen verantwortlich. Bei den Kommunen besteht eher die Gefahr, dass Einrichtungen privatisiert werden.

Meine Damen und Herren,

Der Ausstieg aus dem Solidarsystem würde zu ungleichen Verhältnissen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung führen. Eine gute Versorgung wäre dann vom jeweiligen Wohnort und der Kassenlage des Kreises oder der kreisfreien Stadt abhängig.
Zwingend muss die Qualität und fachliche Kompetenz der Versorgung bei einer Entscheidung über die Eingliederungshilfe im Mittelpunkt stehen.
Das leistet der LWV auf hohem Niveau und daran reichen die Möglichkeiten der meisten Kommunen und Kreise nicht heran.

Wir bitten Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.