Kita-Gebühren – Wer zahlt die Zeche für die Kleinsten?

Linke beantragt solidarisches Modell anstatt asozialer Pauschalgebühr

Hintergrund

Bisher ist es so, daß die Betreuungsgebühren für Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort vom Familienkommen abhängig waren. Für eine 9 stündige Betreuung im U3 Bereich z.B. muss man ca. 9 % seines Bruttoeinkommens für die Kleinsten aufwenden.

Bereits vor über 2 Jahren hat die Stadtverordnetenversammlung gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossen dass die Betreuungsgebühren erhöht werden sollen. Die Verwaltung hat diesen Beschluß jedoch nicht umgesetzt, sondern stattdessen geschlafen.

Im Rahmen des Wahlkampfsgeschenks der Landesregierung, die eine 6 stündige Betreuung für Kinder über 3 hessenweit kostenlos anbieten will, plant nun auch die Stadt Friedberg eine große Überarbeitung der Beitragssatzung. Die Vorlage der Verwaltung sieht dabei vor, auf eine einkommensabhängige Erhebung der Betreuungsgebühren zu verzichten. Alle sollen pauschal denselben Betrag zahlen.

Dabei ist um U3 Bereich eine deutliche Erhöhung des Elternanteils geplant. Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen die Eltern dort insgesamt etwa 20 % mehr Gebühren bezahlen als bisher.

Unsoziale Handschrift

In der Ü3 (Kinder ab 3 Jahre) Betreuung sind ab Herbst die ersten 6 Stunden kostenfrei.Für eine längere Betreuung sind die Gebühren durch diese Neuregelung inzwischen so gering, daß eine pauschale Erhebung vertretbar sein mag. Aber im Bereich der U3 (Kinder bis 3 Jahre) und Hort- Betreuung ist das zutiefst ungerecht.

Zwar ist es so, dass für ganz finanzschwache Familien, z.B. solche in ALG 2 Bezug der Kreis die Kita-Gebühren bezahlt. Aber wer knapp über dieser Grenze liegt kriegt meistens keinen Zuschuss. Es sind also gerade die Geringverdienenden die bei einer Pauschale am meisten belastet werden. Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen diese nun bis zu 15 % Ihres Einkommens für die Kita-Betreuung ausgeben. Zusätzlich dazu können Sie meist nur einen kleinen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückbekommen, weil Sie nur wenig Steuern zahlen. Besserverdiende werden dagegen deutlich entlastet. Sie müssen für die gleiche Betreuung nur 3 % von Ihrem Einkommen abgeben und bekommen mehr Geld vom Finanzamt zurück. Das ist doppelt ungerecht.

Ein Kind großzuziehen ist nicht nur menschlich eine große Herausforderung (und Bereicherung!) sondern kostet auch eine Menge Geld. Dass nun hart arbeitende Reinigungsfachkräfte, Müllwerker und AltenpflegerInnen am Ende die Zeche zahlen ist mit uns nicht zu machen! Diese Menschen müssen sowieso schon jeden Euro zweimal umdrehen.

Hier zeigt sich die unsoziale Handschrift des neuen Bürgermeisters. Es war folgerichtig auch nur die CDU-Fraktion die sich klar für die Pauschalgebühren ausgesprochen hat. Die christliche Idee „Der Eine trage des Anderen Last“ hat hier eine klare Zielsetzung: „Wer am wenigsten hat soll die Last für die Wohlhabenden tragen“ Die anderen Fraktion lavieren noch herum und legen sich nicht fest. Begründet wird dies damit, daß ja alles so furchtbar kompliziert sei. Außer der Linksfraktion hat sich niemand gegen eine Pauschalgebühr ausgesprochen!

Politische Grundsatzfrage nicht kompliziert

Nun sind manche Details der neuen Gebührenregelung tatsächlich schwere Kost. Für die Grundsatzfrage, ob man Pauschalgebühren möchte oder eine Staffelung gilt dies aber nicht. Diese Frage ist ganz einfach: Will man ein gerechtes Friedberg führt an einer Staffelung kein Weg vorbei! Es wäre traurig wenn Friedberg nun mit einer Pauschalgebühr in die falsche Richtung geht

Linke bringt Änderungsantrag ein

Die Linksfraktion bringt deshalb einen Änderungsantrag ein, der für etwas mehr Gerechtigkeit sorgen soll. Nach unserem Modell, zahlen alle Familien einen Prozentanteil vom Einkommen für die Kita Gebühren. Dabei steigt der Anteil bei höheren Einkommen leicht. Für eine 10 Stündige Betreung in der Kita müssen dann z.B. zwischen 6 und 7 % des Bruttoeinkommens bezahlt werden. Bei einer 8 stündigen Betreuung sind es 4,8 bis 5,6 %.

Damit werden folgende Aspekte berücksichtigt:

– Aktuell muss bereits bei einem Familienbruttoeinkommen von 4000 € der Höchstsatz gezahlt werden. Das ist viel zu niedrig. Folgerichtig zahlt auch etwa die Hälfte der Eltern in Friedberg den Höchstsatz. Wir schlagen einen Höchstsatz erst bei 9000 € Einkommen vor. Das entlastet Durchschnittsverdienende und sorgt für eine gerechtere Verteilung der Gebührenlast.

– Da sich das Modell grob an den Sätzen in Rosbach orientiert ist damit zu rechnen daß die Auswirkungen auf den Haushalt im Rahmen bleiben. Die Kosten- und Einkommensstrukturen der beiden Städte Friedberg und Rosbach sind vergleichbar.

– Um den Höchstsatz nicht sofort zu stark steigen zu lassen schlagen wir vor, Ihn schrittweise anzuheben.

– Der Höchstsatz soll spätestens alle 2 Jahre entsprechend der Lohnentwicklung angepasst werden. Dies sichert die Zukunftsfähigkeit des Haushalts und bewahrt alle Beteiligten vor bösen Überraschungen.

Vergleichstabelle

Was unser Vorschlag z.B. für die Betreuung in der Kita nach der schrittweisen Anpassung des Höchstsatzes konkret im Gegensatz zu dem Verwaltungsvorschlag bedeutet ist aus folgender Tabelle ersichtlich

Einkommen      Gebühr     Einkommensanteil     Gebühr          Einkommensanteil     Differenz
brutto                Linke        Linke                          Verwaltung    Verwaltung              
2.500                150           6 %                             350                14 %                          – 200€ / 233%

3.000                180           6 %                             350                11,7 %                       – 170 € / 194 %

3.500                210           6 %                             350                10 %                          – 140 € / 166 %

4.000                240           6 %                             350                 8,75 %                      – 90 € / 146 %

4.500                275           6,11 %                        350                 7,8 %                        – 75€ / 127 %

5.000                310           6,2 %                          350                 7 %                           – 40 € / 113 %

6.000                380           6,33 %                        350                 5,83 %                      30 € / 92 %

7.000               450            6,43 %                        350                 5 %                           100 € / 78 %

8.000               520            6,5 %                          350                 4,38 %                      170 € / 67 %

9.000               600            6,67 %                        350                 3,89 %                      250 € / 58 %

10.000             600            6 %                             350                 3,5 %                        250 € / 58 %

12.000             600            5 %                             350                 2,9 %                         250 € / 58 %

Am besten wäre eine Steuerfinanzierung

Bildung ist kein Luxus, sondern Menschenrecht. Es ist daher eine Schande daß die Stadt überhaupt Gebühren für die Kita-Betreuung verlangen muss. Das von uns vorgeschlagene Modell ist zwar weniger schlimm als der Vorschlag der Verwaltung. Aber wirklich gerecht ist auch das nicht. Wirklich gerecht wäre eine vollständige Finanzierung der Kinderbetreuung aus Steuermitteln. Dafür braucht es aber mehr Geld vom Land.