Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten stellt zur Haushaltssatzung 2019/2020 den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen,
1. in den Haushalt 2019/2020/ dort Teilhaushalt 10001 „Wohnbauförderung“/
Mittel zur Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft/Zweckverband Wohnen auf gemeinnütziger Basis in Höhe von 21 Millionen Euro einzustellen.
2. den Fachdienst 4.1 um eine Fachstelle zu erweitern und diesen mit dem Immobilien- Management zu beauftragen.
Begründung:
Im Landratswahlkampf haben sowohl Landrat Weckler, als auch Sozialdezernentin Becker-Bösch als Kandidaten die Gründung eines Zweckverbandes Wohnen in Aussicht gestellt. Ein grober Finanzierungsvorschlag war schon vom scheidenden Landrat Arnold angerissen worden.
Bisher ist nichts geschehen, obwohl Landrat Weckler in der Presse ein Umsetzungskonzept bis Ende 2018 in Aussicht gestellt hatte. Die Koalition will nun mit einem Dringlichkeitsantrag 2,1 Millionen in diesen Haushalt für den sozialen Wohnungsbau einstellen.( Die Sache ist zwar dringlich aber für einen Dringlichkeitsantrag fehlt die Grundlage.)
2,1 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau stellt bestenfalls einen Alibiposten im Haushalt dar.
Da es den Zweckverband noch nicht gibt, müssen wir annehmen, dass dieses Geld auf irgendeine Art auf Kommunen verteilt werden soll. Wie sollen die Kommunen mit diesen kleinen Zuweisungen entsprechend der Notwendigkeiten in den sozialen Wohnungsbau einsteigen können?
Das Problem ist bekannt, Wetterauer Kommunen haben sehr zaghaft begonnen selbst zu bauen – aber das reicht bei Weitem nicht aus.
Deshalb müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Wende in der Wohnungspolitik zu erreichen.
Folgende Möglichkeiten der (Anschub-)Finanzierung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft/ eines Zweckverbandes sehen wir:
1. Endlich die Forderung des Hessischen Rechnungshofes erfüllen:
Einforderung einer Gewinnbeteiligung der Sparkasse Oberhessen – realistisch erscheint uns eine Höhe von 40 Prozent. Der Nettogewinn der Sparkasse beläuft sich auf fast 11 Millionen Euro. Damit käme bei einer Gewinnbeteiligung von 40 Prozent (minus Abzüge) ein Betrag von über 3 Millionen Euro dem Kreis zugute.
Der Landesrechnungshof mahnt auch im jüngsten vergleichenden Bericht „Betätigung bei Sparkassen“an, das die Kommunen das gute Recht haben einen ordentlichen Teil des erwirtschafteten Gewinns für Ihren Haushalt einzufordern. Der Rechnungshof erinnert daran, das die Kommunen ein Haftungsrisiko für die Sparkassen übernehmen und das sie alleine vor diesem Hintergrund auch fair an den Gewinnen zu beteiligen seien.
2. Einen namhaften Beitrag zur Finanzierung könnte auch die OVAG durch eine Beteiligung an der WoBau / Zweckverband leisten. (Es gab in der Vergangenheit Beteiligungen vergleichbarer Art, z.B. die Beteiligung am Kraftwerk in Bremen mit über 20 Millionen Euro und einem Anteil von 4,95%.)
Eine moderate Beteiligung würde den Bestand der OVAG nicht in Gefahr bringen, hätte aber einen enormen Nutzen für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.
3. Dazu kann die Anschubfinanzierung durch Ausschöpfung der vom Land bereitgestellten Fördermittel beträchtlich erleichtert werden. Auch die WI-Bank ermöglicht günstige Kreditaufnahmen für den Bau von bezahlbaren Wohnraum. Dies sollte geprüft werden.
Bezahlbarer Wohnraum ist für einkommenschwache Bürgerinnen und Bürger – aber auch für Normalverdiener/innen – besonders im Westkreis der Wetterau, immer schwerer zu finden.
Viele Haushalte zahlen inzwischen schon die Hälfte des Familieneinkommens oder mehr für Miete. Gleichzeitig nimmt der Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen (also maximal 1/3 des Familieneinkommens für Miete) immer noch ab.
Der Wohnungsmarkt kann dieses Problem nicht regeln. Private Investoren und private Wohnungsbaugesellschaften bauen und betreiben natürlich Wohnungen im höheren Preissegment, die entsprechende Profite abwerfen. An einer ausreichenden Wohnraumversorgung der Bevölkerung sind sie nicht interessiert.Zur Bewältigung der Wohnungsnot müssen Kommunen selbst tätig werden.
Wichtig ist uns, dass keine mietpreisgeförderten Wohnungen entstehen, die nach einigen Jahren wieder aus der Mietpreisbindung fallen, sondern dass der Wetteraukreis öffentlichen Dauerbesitz schafft. Dies erfordert eine Gesellschaft auf gemeinnütziger Basis. Gewinne verbleiben in der Gesellschaft und werden für weitere Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen des Bestandes genutzt.