Anfrage: Anpassung der Hilfen zum Lebensunterhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 für eine Erhöhung der Hilfen zum Lebensunterhalt für Asylsuchende entschieden. Der bisher gezahlte Satz wurde von den Verfassungsrichtern als unzulänglich angesehen: mindestens das Hartz IV- Niveau sei nötig, um leben zu können.
DIE LINKE. stellt dazu am 13. September 2012 Fragen an die Kreistagsvorsitzende. Der Erste Kreisbeigeordnete Betschel-Pflügel antwortete am 4. Oktober 2012:
1. Ab wann wird im Wetteraukreis diese Erhöhung an die Asylsuchenden gezahlt?
Antwort: Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) eine Übergangsregelung für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung durch den Gesetzgeber getroffen, die ab dem 1. August 2012 für alle laufenden Fälle gilt. Orientiert an den „Vorläufigen Hinweisen des hessischen Sozialministeriums“ zahlt der Wetteraukreis diese Leistungen rückwirkend zum 1. 8. 2012 aus.
2. Wie teuer wird die Erhöhung der Hilfen zum Lebensunterhalt den Wetteraukreis kommen?
Antwort: Die neue Berechnung der Grundleistung nach §3 Asylbewerberleistungsgesetz, in Anlehnung an das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG), bedeutet für den Zeitraum vom 1. 8. 2012 bis zum 31. 12. 2012, bezogen auf die zur Zeit im Leistungsbezug stehnden Menschen, eine Mehrbelastung für den Wetteraukreis in Höhe von rund 184 000 Euro.
3. Wie hoch sind die Aufwendungen im Kreisgebiet insgesamt?
Antwort: Zahlen für das jahr 2011:
Die Gesamtaufwendungen des Wetteraukreises für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz (LAG) sowie die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für diesen Personenkreis belaufen sich für das jahr 2011 auf insgesamt 3 057 000 Euro.
4. Wie hoch ist der prozentuale Anteil des Kreises an diesen Leistungen und wie viel erhält der Kreis von Bund bzw. Land?
Antwort: Der Wetteraukreis erhält vom Land Hessen gem. LAG je zugewiesener Person eine monatliche Erstattung in Form einer Pauschale in Höhe von 448,25 Euro.
Die Gesamterstattung betrug im Jahr 2011 insgesamt 1 327 000 Euro.
Damit verbleiben 1 730 000 Euro als Anteil des Wetteraukreises an den Leistungen. Das sind 56,59 Prozent.