Friedberg, 5. Mai 2013 – Antrag DIE LINKE.
– Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, bei der Verwertung von
Grundstücken in städtischem Eigentum auf eine Subventionierung zu verzichten und eine
Veräußerung der Grundstücke zum Bodenrichtwert (evtl. abzgl. Korrekturfaktor)
anzustreben.
– Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat dazu auf, den Gewinn aus der
Verwertung von Grundstücken in städtischem Eigentum zu mindestens 50 % zur Förderung von Wohnraum in Friedberg zu verwenden. Dabei sollen vor allem einkommensschwache Haushalte die Möglichkeit erhalten, lebenswerten Wohnraum in Friedberg zu erhalten.
Begründung:
Der Magistrat verkauft Bauplätze abhängig vom Einkommen unterhalb des Bodenrichtwerts. Gegen die Beibehaltung dieser Praxis sprechen vor allem 2 Punkte:
(1) Es ist fraglich ob die Regelung der Vergaberichtlinien überhaupt Ihr Ziel erreicht, nämlich eine Erleichterung für Familien mit durchschnittlichem Einkommen darzustellen. Leider verweigert der Magistrat hierzu die nötige Transparenz. So blieb die Anfrage, mit welchen Summen die städtischen Baugrundstücke in den letzten Jahren gefördert wurden, in der Stadtverordnetenversammlung vom 14.2.2013 unbeantwortet. Auch auf weitere schriftliche Nachfrage am 28.2 kam keine Reaktion. Es ist also für die Stadtverordnetenversammlung nicht nachvollziehbar ob und in welchem Rahmen die Subventionierung von Bauplätzen greift und wie stark der städtische Haushalt dadurch belastet wird.
Stattdessen ranken sich um die Bauplatzvergabe diverse Gerüchte (z.B. „Es werden alle
Grundstücke zu günstigen Preisen veräußert“) deren Wahrheitsgehalt im Dunkeln bleibt. Der Stadtverordnetenversammlung ist es somit unmöglich, Ihrer Kontrollfunktion nachzukommen. Eine Vergabe mit einem festen Quadratmeterpreis dagegen ist transparent und gerecht.
(2) Auch wenn der Magistrat die Nennung konkreter Subventionssummen verweigert ist klar, daß die Bauplatzvergabe in den letzten Jahren mit einigen Millionen Euro subventioniert wurde. Eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus fand dagegen seit spätestens 2004 faktisch nicht mehr statt. Dies geht ebenfalls aus der Antwort des Magistrats am 14.02.2013 hervor. Dieses Missverhältnis ist bei der herrschenden Wohnungsnot in Friedberg nicht zu rechtfertigen.
Dies gilt insbesondere da nicht davon auszugehen ist dass betreffende InteressentInnen bei Vergabe der Bauplätze nach Bodenrichtwert nicht mehr in der Lage sind, ein Bauvorhaben durchzuführen. Ein höherer Grundstückspreis lässt sich leicht durch den Verzicht auf etwas Gartenfläche, Garagen, Giebel, Erker, Balkone oder Wintergärten ausgleichen.
Überspitzt ausgedrückt ist die Situation im Moment so, dass die Stadt die Garage des
Akademikerpärchens fördert, während die alleinerziehende Friseuse keine Chance auf eine
bezahlbare Wohnung in Friedberg hat. Dies kann aus Sicht der Linken nicht Ziel der städtischen Politik sein. Die Förderung bezahlbaren Wohnraums muss erstes Ziel der Friedberger Wohnungspolitik sein. Die Einnahmen aus der Verwertung von Baugebieten können und sollen dazu genutzt werden.
Es steht auch nicht zu befürchten, dass die anstehende Verwertung am steinernen Kreuz durch diese Maßnahme gefährdet wird. Es ist ja gerade der Sinn und Zweck des Bodenrichtwerts einen realistischen Grundstückspreis festzulegen. Wäre ein Verkauf zum Bodenrichtwert nicht möglich, so würde dies ja bedeuten, dass dieser falsch ermittelt wurde. In diesem Fall hätte der Gutachterausschuß hier Korrekturen vorzunehmen. Auch ist gerade in der Friedberger Kernstadt die Nachfrage so groß, dass voraussichtlich noch nicht mal alle InteressentInnen aus Friedberg einen Bauplatz am Steinernen Kreuz erwerben können.