Die Anfrage wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021 vom Bürgermeister mündlich und leider nicht umfänglich beantwortet. Die gegebenen Antworten sind sinngemäß wiedergegeben.
Sehr geehrte Frau Lenz,
betreffend den B-Plan 235 „Nördlich der Fuchslöcher“ Petterweil bitte ich um die schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Anfrage zum B-Plan Nr. 235 „Nördlich der Fuchslöcher“ in Petterweil
1.
Im B-Plan 235 ist dargestellt, dass auf der Sauerbornstraße / Kreisstraße 9 ein Kreisel geplant ist. Die beiden Teile des geplanten Baugebiets sind mit 3,7 ha und 2,8 ha nicht besonders groß und die geringe Einwohnerzahl rechtfertigt einen Kreisel nicht.
Soweit aus dem Plan ersichtlich, ist für die Feuerwehr eine gesonderte Ausfahrt zur
K 9 vorgesehen. Der überdimensionierte Kreisel wäre also nicht erforderlich.
Frage: Was rechtfertigt diesen Kreisel?
Eher wäre ein Kreisel an der Apotheke sinnvoll (Kreuzung Sauerbornstraße / Robert-Blum-Straße / Vilbeler Straße). Dort fädelt sich viel Individualverkehr in die K9 ein.
Frage: Warum wurde an dieser Kreuzung bisher kein Kreisel in Erwägung gezogen?
Sehr sinnvoll könnte ein Kreisel an der Kreuzung Alte Heerstraße/Sauerbornstraße / Die Mauergärten sein. Denn dort fädelt sich der Autoverkehr aus großen Wohngebieten in die regionalen Verkehrsadern ein. Ein Kreisel würde dort zu besserem Verkehrsfluss und zur Verkehrssicherheit beitragen. Derzeit wird die Alte Heerstraße saniert aber es ist an dieser stark frequentierten Kreuzung kein Kreisel geplant.
Frage: Warum wurde hier kein Kreisel in Erwägung gezogen? Hat die Stadt Karben bei Hessenmobil diesbezüglich interveniert?
Antwort: Der Kreisel am Ortseingang soll eine Rasersperre sein.
Für Kreisel an der Apotheke oder Alte Heerstraße I Sauerbornstraße gäbe es keinen ausreichenden Platz.
2.
Frage: Wie wird begründet, dass für den B-Plan 235 am ländlichen Siedlungstyp mit einer Bebauungsdichte von 30 bis 35 Wohneinheiten festgehalten wird?
Die Planungsgruppe Seifert wies sachte darauf hin, dass es „Verdichtungstendenzen“ gibt und damit eine Bebauung als verstädterte Besiedlung mit einer Bebauungsdichte von 35 bis 50 Wohneinheiten denkbar wäre.
Karben liegt im nahen Einzugsgebiet von Frankfurt. Man bemüht sich, Mittelzentrum zu werden. Es gibt eine rege Bautätigkeit und Ansiedlungspolitik. Es entstehen Gewerbegebiete an der Peripherie der Metropole. Kurz: Man versucht städtischer zu werden. Aber man plant eine dörfliche Bauweise mit geringer Verdichtung.
Frage: Warum wird nicht mehr als zweigeschossig, bzw. zweigeschossig plus Staffelgeschoss gebaut? Warum setzt man überwiegend auf Ein- und Zweifamilienhäuser mit großem Flächenverbrauch? Warum präferiert man keinen mehrstöckigen Mietwohnungsbau und eine entsprechende Bebauungsdichte, um mit möglichst geringem Flächenverbrauch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
Antwort des Bürgermeisters: Die Bebauung ist eine politische Entscheidung der Stadtverordneten.
3.
Frage: Warum sind im Bebauungsgebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ keine Sozialwohnungen vorgesehen?
Der Mieterbund, die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände sehen es für die Lösung der Wohnungsnot im unteren bis mittleren Preissegment für nötig an, Sozialwohnungsquoten von 25 bis 30 Prozent für jedes Neubaugebiet festzulegen.
An einer erfolgreichen Wohnungspolitik muss sich auch kommunale Sozialpolitik orientieren. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist mitnichten nur Bundes- oder Landesaufgabe. Eine Nachfrage besteht auch nicht nur für Ein- und Zweifamilien-häuser. Viel mehr Nachfrage besteht nach bezahlbaren Mietwohnungen. Mit der Nachfrage allein ist diese Planung also nicht zu begründen.
Keine Antwort
4.
Frage: Warum sind im Bebauungsplan 235 keine Fläche vorgesehen, die Gemeinschaft befördert?
Eine Grünfläche ist als Spielplatz geplant. Als Treffpunkt oder Gemeinschaftsfläche ist sie damit nicht nutzbar. Weder für den Plausch älterer Bürger:innen, noch für Jugendliche. Ansonsten werden unter „nicht überbaubare Fläche“ lediglich Parkplätze aufgeführt.
Neue Konzepte halten nicht mehr an einer separierenden individualistischen Bebauung fest, sondern bemühen sich bei jeder Bauplanung um den Sozialraum. Das können Treffpunkte, Grünanlagen, Plätze, usw. sein.
Keine Antwort
5.
Frage: Aus welchem Grund kann die Heckenbepflanzung entlang der K 9 im Bereich der Planung 235 nicht erhalten bleiben, statt gänzlich gerodet zu werden?
Der Plan sieht entlang der K 9 einen Streifen „nicht überbaubare Fläche“ vor. Dieser Streifen entspricht der derzeitigen Heckenbepflanzung.
Keine Antwort
6.
Frage: Wieso wird für das streng geschützte Rebhuhn kein Ausgleich in Ortsnähe geschaffen?
Wie soll das Rebhuhn über sein neues Habitat im Blühstreifen in der Okärber Gemarkung informiert werden? Werden die Umzugskosten erstattet?
Antwort des Bürgermeisters: Es ist eine Fläche ganz in der Nähe als Blühstreifen vorgesehen, die zur Gemarkung Okarben gehört.