Anfrage zum nachhaltigen Umgang mit Wasser in der Wetterau

Die Fraktion DIE LINKE./PIRATEN stellte am 27. Januar 2020 die folgenden Fragen.
Kreisbeigeordneter Walther antwortete am 2. März 2020.

1.   Gibt es im Wetteraukreis bereits ein Integriertes Wasserressourcenmanagement und
      was ist darin erfasst?

Antwort: Die wasserrechtliche Zuständigkeit für alle mit der öffentlichen Wasserversorgung in Zusammenhang stehenden Belange liegt bei den Regierungspräsidien als Obere Wasserbehörden. Die Verantwortung der Sicherstellung der Wasserversorgung obliegt den Kommunen mit den Wasserversorgungsunternehmen.

2.   Wie will der Wetteraukreis das „Leitbild für ein Integriertes Wasserressourcenmanagement
      Rhein-Main“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
      Verbraucherschutz umsetzen?

Antwort: Siehe 1.
Das Leitbild wurde unter der Federführung des Landes Hessen in einem Dialogprozess erarbeitet. Beteiligt waren die Kommunen der Metropolregion und des ländlichen Raums im Vogelsberg und Hessischen Ried, Wasserversorgungsunternehmen, die Industrie- und Handelskammer, Umwelt- und Naturschutzverbände sowie Landnutzungsverbände.

3.   Welche Aspekte stehen bei der Umsetzung im Vordergrund?

Antwort: Siehe 2

4.   Gibt es Sofortmaßnahmen zur Umsetzung der Hessischen Leitlinien?

Antwort: Siehe 2

5.   Gibt es eine Zeitleiste zur Umsetzung der Hessischen Leitlinien?

Antwort: Siehe 2

6.   Wurde oder wird ein eigenständiger Leitfaden oder ein Fachplan für die Wetterau erstellt?
      Wenn ja: Wie werden außer wirtschaftlichen Aspekten auch Gemeinwohlorientierung und
      Nachhaltigkeit bei der Wasserförderung und beim Wasserhandel mit einbezogen?

Antwort: Siehe 2

7.   Gibt es ein Wetterauer Leitbild oder einen Aktionsplan zur langfristigen, nachhaltigen
      Sicherung der Wasserressourcen?

Antwort: Siehe 2

8.   Gibt es Alternativplanungen bzw. alternative Vorstellungen zur Grundwasserförderung,
      mit denen es zu einer Entlastung der Fernwassergewinnung kommen könnte?

Antwort: Siehe 1

9.   Nach zwei trockenen Sommern: Hat der Wetteraukreis ein Konzept für den worst case?

Antwort: Siehe 1

10. Gibt es kommunale Wasserkonzepte in der Wetterau?

Antwort: Siehe 1

11. Wie wird die kommunale wohnortnahe Eigenversorgung gefördert?
      Wer entscheidet bspw. über die Stillegung von Brunnen? Den Zukauf von Fernwasser?

Antwort: Siehe 1

12. Was wird getan, um das Grundwasser im Wetteraukreis zu pflegen?
      Wem obliegt die Pflege des Grundwassers – dem Wetteraukreis oder den Kommunen?
      Gibt es Unterstützung vom Land Hessen für die Pflege des Grundwassers?

Antwort: Zum Schutz des Grundwassers werden in Trinkwassergewinnungsgebieten durch die Regierungspräsidien Schutzgebiete ausgewiesen. Die Überwachung der in den Schutzgebietsverordnungen enthaltenen Verbote liegt beim Kreisausschuss als Untere Wasserbehörde und wird insbesondere hinsichtlich der Nutzung und Bewirtschaftung verantwortlich wahrgenommen.
Die Überwachung der Wasserqualität liegt in der Verantwortung der Wasserversorger und des Regierungspräsidiums. Eine Überwachung in hygienischer Sicht erfolgt durch den Wetteraukreis (Fachstelle Infektionsschutz und Hygiene) im Rahmen regelmäßiger Wasserwerksüberprüfungen.
Im Wetteraukreis findet in 71 Gemarkungen eine Beratung der Landwirdte zu einer grundwasserschonenden Landbewirtschaftung durch externe Büros und Koordiantion des FD Landwirtschaft statt.

13. Wie beteiligt sich der Wetteraukreis am Grundwasserschutz der Fördergebiete, aus denen
      die OVAG Wasser entnimmt und verkauft?

Antwort: Siehe 12

14. Gibt es Aufforstungs- und Renaturierungsprogramme zum Wasserschutz?

Antwort: Dazu liegen keine Informationen vor.

15. Wie viele Brunnen im Gebiet der Wetterau wurden in den letzten 10 Jahren geschlossen?
      Wie viele Brunnen sollen in den nächsten fünf Jahren geschlossen werden?

Antwort: Siehe 1

16. Wie hoch ist die Wassermenge, die in der Wetterau selbst gefördert wird?
      Wie viel Fernwasser fließt in die Leitungen zur Versorgung der Wetterauer Bevölkerung?

Antwort: Siehe 1

17. Wo in der Wetterau gibt es heute Betriebswassersysteme?

Antwort: Dazu liegen keine Informationen vor.

18. Gibt es Bauleitplanungen, die Betriebswassersysteme / Zisternen vorschreiben?
      Wer ist in diesem Bereich für die Bauleitplanung zuständig?
      Falls der Kreis Leitplanungen hat: Wie wird die Umsetzung überprüft?

Antwort: In den meisten Bauleitplanungen wird mittlerweile der Einbau von Zysternen festgeschrieben. Die Nutzung des Wassers als Brauchwasser wird nur ganz vereinzelt vorgeschrieben.
Mit Erlass des HMUKLV vom 30. 7. 2014 wurde eine Arbeitshilfe zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung eingeführt. Unter dem Absatz „Reduzierung der Abwassermenge“ werden Vorgaben gemacht, Maßnahmen zu beschreiben, mit denen die Menge des versickerten, eingeleitetn oder zur Kläranlage eingeleiteten Niederschlagswassers verringert wird. Dazu gehört u.a. die Niederschlagswassernutzung (bspw. Gebot der Regenwassernutzung durch Zysternen). Wenn solche Maßnahmen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung nicht vorgesehen sind, ist dies zu begünden. Im Rahmen unserer Prüfung der Bauleitpläne als Träger öffentlicher Belange wird dies durch den Wetteraukreis abgeprüft. Die letztendliche Festsetzung und Überprüfung der Umsetzung der bauleitplanerischen Vorgaben obliegt der Kommune.

19. Gibt es Zuschüsse des Wetteraukreises / der OVAG für den Bau von Zisternen oder
      Betriebswasseranlagen?

Antwort: Auf Kreisebene ist kein Förderprogramm bekannt.

20. Wo in der Wetterau werden öffentliche Anlagen und Sportstätten bereits mit
      Betriebswasser bewässert?

Antwort: Der Kreisausschuss kann nur Aussagen über Schul- und Verwaltungsgebäude des Wetteraukreises treffen. Unterlagen über öffentliche Anlagen der Städte und Gemeinden liegen nicht vor.

21. Gibt es Betriebswassersysteme in den Gebäuden und Liegenschaften des Wetteraukreises
      und wo? Gibt es Betriebswassersysteme in den Gebäuden der Beteiligungsgesellschaften des
      Wetteraukreises, wie z. B. GZW o.ä.

Antwort: Siehe 20. In den Liegenschaften des Wetteraukreises gibt es an folgenden Orten Betriebswassersysteme: Altenstadt, Bad Nauheim, Büdingen, Butzbach, Friedberg und Wölfersheim.

22. Gibt es Vorgaben, damit Neubaugebiete / alle Neubauten / ein Teil der Bebauung
      mit Betriebswasserleitungen ausgestattet werden? Wenn nein: Ist das geplant?

Antwort: Siehe 18

23. Gibt es Programme zum Wassersparen? Wie sehen diese aus?
      Gibt es Anreize für den Einbau von wassersparenden Systemen?
      Gibt es Öffentlichkeitsarbeit zum Wassersparen? Wie sieht sie aus?

Antwort: Siehe 1, 2 und 19

24. Wie bewerten Sie den derzeitigen Stand einer nachhaltigen Wasserwirtschaft
      in den vier wasserwirtschaftlichen Disziplinen (Trinkwasser, Betriebswasser, Abwasser und
      Niederschlagswasser) ? Wo sehen sie Arbeitsbedarf und welchen?

Antwort: Die Frage ist je nach Disziplin von den zuständigen Fachbehörden und Stellen zu beantworten (siehe vorherige Antwoerten). Aus Sicht des Kreisausschusses ist Wasserwirtschaft grundsätzlich auf einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen ausgelegt.