Antrag zur Stv.-Versammlung am 2. Juni 2015
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
namens meiner Fraktion stelle ich folgenden Resolutions-Antrag zu den bestehenden Verhandlung zwischen der EU und den USA wegen eines transatlantischen Handels- und Investitionsvertrages (TTIP):
1.
Die Stv.-Versammlung der Stadt Nidda lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandelns ab, insbesondere die geheim verhandelten Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic-Trade-and Investment-Partnership), CETA (Comprehensive-Economic-and-Trade-Agreement) und TISA (Trade-in-Services-Agreement).
Diese Freihandelsabkommen haben negative Konsequenzen auch für die Kommunen bezüglich der öffentlichen Auftragsvergabe, einer kommunalen Energieversorgung, dem Umweltschutz sowie für Tarife und Arbeits-bedingungen im öffentlichen Sektor. Es soll privaten Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich Zugriff auf die öffentliche Daseinsfürsorge zu verschaffen, bspw. im Bereich der Bildung, der Gesundheitsvorsorge, bei sozialen Dienstleistungen, bei der Wasserversorgung, bei Abwasser- und Müllentsorgung, beim öffentlichen Nahverkehr und dem kulturellen Bereich.
2.
Die Stv.-Versammlung der Stadt Nidda appelliert an den Hessischen Städte- und
Gemeindebund und den Deutschen Städtetag, sich gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und bei der Landes- und Bundesregierung und der EU-Kommission entsprechend zu intervenieren, um weitere Verhandlungen zu stoppen.
Begründung:
Derzeit verhandeln die EU und die USA den transatlantischen Handels- und Investitionsvertrag TTIP. CETA, ein ähnliches Abkommen mit Kanada, steht vor der Ratifizierung. Diese Abkommen drohen, Demokratie und Rechtsstaat, Umwelt- und Verbraucherschutz zugunsten von Wirtschaftsinteressen auszuhebeln. Profitieren werden dabei vor allem große Konzerne, zum Nachteil aller. Weitere Begründung mündlich.
Weitere Begründungen:
Bürger/innen und Parlamente bleiben außen vor:
Die Verhandlungen führt allein die EU-Kommission – im Geheimen!
Sie hat bisher weder Verhandlungsmandat noch Verhandlungstexte veröffentlicht. Das EU-Parlament stimmt am Ende nur über den fertigen Vertragstext ab, ändern kann es nichts mehr. Gleiches gilt für die nationalen Parlamente!
Üblicherweise gelten Investitionsschutzverträge 20 Jahre und länger – damit sind sie künftigen Parlamentsbeschlüssen und Volksentscheiden nicht mehr zugänglich.