Keine Zustimmung für unsozialen Nachtragshaushalt

Kreistag 13. Juni 2018
Nachtragshaushalt / Investitionsprogramm

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

Zu Beginn möchten wir bemerken, dass Landrat Weckler bereits am 9. Mai 2018 wesentliche Eckpunkte des Nachtragshaushalts in der Wetterauer Zeitung veröffentlichen ließ – noch bevor er den Kreistag darüber beschlossen hat. Wir sehen dies als eine unakzeptable Missachtung des Kreistags an und hoffen doch sehr, dass das nicht zum neuen Amtsstil des Landrats wird.

Meine Damen und Herren,
DIE LINKE / Piraten begrüßen die Investition in Glasfaser-Anschlüsse für Wetterauer Schulen, auch wenn das in Etappen erfolgen muss und zunächst nur 37 Schulen versorgt werden können.
Ein schnelles Internet ist zwar noch kein Garant für guten Unterricht, aber Schulen müssen mit digitalen Medien ausbilden. Vor allem müssen Schülerinnen und Schüler Medienkompetenz erwerben – also den kritischen Umgang mit digitalen Medien und dem Internet. „Digital first, Bedenken second“, wie es die FDP so unreflektiert im letzten Bundestagwahlkampf herausposaunt hat, ist unsere Sache nicht.

Die 1,5 Mio Euro, die der Wetteraukreises 2018 als Eigenbeitrag einsetzt, um KIP 2-Mittel abzuschöpfen, sind sicherlich eine gute Investition zur Verbesserung der baulichen Substanz der Wetterauer Schulen.

Wir sehen aber dennoch Hessenkasse skeptisch. Deshalb hat die Fraktion Die LINKE / Piraten in der Kreistagssitzung am 6. Dezember 2017 als einzige Fraktion die Teilnahme am Investitionsprogramm der Hessenkasse abgelehnt.

Sie mit dem Hessenkasse-Gesetz verbundenen Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung treffen alle Kommunen – unabhängig, ob sie der Hessenkasse beitreten bzw. das Investitionsprogramm nutzen.

In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen ist es vielleicht erträglich, wenn ein ausgeglichener Haushalt verpflichtend ist, wenn es ein Überschuldungsverbot gibt, wenn Liquiditätskredite (ehemals Kassenkredite) nicht erwünscht sind und deren Rahmensetzung von der jeweiligen Dienstaufsicht genehmigt werden muss und wenn ein Liquiditätspuffer vorgeschrieben ist.
In Zeiten von Mindereinnahmen wird dies allerdings noch große Probleme bereiten – wenn nämlich trotzdem Investitionen nötig sind. Die Kommunen sind mit der Hessenkasse immerhin bis zu 30 Jahre gebunden.
Dann sind weitere Kürzungen bei Sozialausgaben und bei der öffentlichen Infrastruktur zu befürchten. Und auch Gebührenerhöhungen. Dann leistet die Hessenkasse Privatisierungen Vorschub oder Investitionen in Public-Private-Partnership – was für die öffentliche Hand erwiesenermaßen nie lukrativ ist.
Statt der Hessenkasse – als Zuckerguss auf einer ziemlich bitteren Pille – fordert die Fraktion DIE LINKE / Piraten eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Kommunen durch das Land, von der wir trotz Hessenkasse immer noch weit entfernt sind.

Meine Damen und Herren!
Laut Berichten in der Presse gewährte der Wetteraukreis dem GZW Geld aus den eigenen Kassenkrediten – und zwar ca. 11 Millionen Euro. Das erhaltene Geld habe das GZW in den Bau eines Facharzt- und Servicezentrums und den Kauf der Diabetesklinik investiert.
In der HGO ist festgelegt, Kassenkredite dürfen nur zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden (§ 105); sie dienen der Überbrückung von vorübergehenden Engpässen.

Jetzt wird hektisch versucht, mit diesem Nachtragshaushalt diesen Fehler zu bereinigen, indem die Anteile des Wetteraukreises auf 15 Millionen aufgestockt werden.
Gleichzeitig laufen Verhandlungen mit den Hochtaunus-Kliniken.

Hierzu ist folgendes bemerkenswert:
Die Hochtaunuskliniken haben den Neubau in Bad Homburg, der 2014 fertiggestellt wurde, als PPP-Projekt realisiert – in Öffentlich-Privater Kooperation. Angeblich seien damit die Gesamtkosten für Bau, Finanzierung und Betrieb über einen anvisierten Zeitraum von 25 Jahren um 200 Millionen Euro billiger.
Doch es gab schon umfangreiche rechtliche Auseinandersetzungen wegen schlechter Leistungen des privaten Partners.
Zunächst entschied ein Schiedsgericht – eine dieser neoliberalen Schiedsstellen außerhalb des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland – für den privaten Partner. Glücklicherweise fällte der Bundesgerichtshof eine andere Entscheidung und verlangte vom Schiedsgericht Neutralität und Distanz.
Ich erinnere, dass in dem Vertragsentwurf zur Fusion des GZW mit den Lahn-Dill-Kliniken auch solche Schiedsgerichte vorgesehen waren.

Es ist mehr als zu befürchten, dass die Verhandlungen mit den Hochtaunuskliniken eine Entwicklung in Richtung Privatisierung eröffnen werden. Schon allein die Personalie Dr. Grimminger schürt diese Annahme.
Mit der Aufstockung der Wetterauer Anteile am GZW und damit, dass man sich Bad Nauheim als Bremse vom Hals schaffen will, könnte es nun ja ohne nennenswerte Kritik in Richtung Privatisierung gehen. Oder zumindest in Richtung GmbH – wie es auch im Vertragsentwurf mit Lahn-Dill vorgesehen war – und damit in Richtung eines neoliberal agierenden Gesundheitskonzerns.
Auch die Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle waren im Vertragsentwurf GZW – Lahn-Dill-Kliniken nicht gegeben.

Meine Damen und Herren,
wir werden diesem Nachtragshaushalt nicht zustimmen, solange er wichtige soziale Angelegenheiten nicht sicher in öffentlicher Hand und öffentlicher Kontrolle belässt.