Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Vorsitzende des Wetterauer Kreistags zwei Anträge der Linken von 2012 auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung nehmen muss.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte geklagt, weil die Vorsitzende mit Unterstützung des Ältestenrats drei Anträge nicht für die Kreistagssitzung zugelassen hatte. Die Fraktion DIE LINKE. wollte folgende Themen im Kreistag behandeln: den Beitritt des Wetteraukreises zum Bündnis „Vermögenssteuer jetzt!“, die überregionale Beteiligung des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungswerke (ZOV) und dass die Sparkasse Oberhessen einen Teil des Gewinns an den Wetteraukreis abführen soll.