Aufpassen und beide Entlastungszahlungen einfordern!
Hartz IV Beziehende, die zugleich erwerbstätig sind, können zwei Pauschalen als Unterstützungsleistungen beziehen. Einmal den Sofortzuschlag für Hartz IV Leistungsberechtigte in Höhe von 200 Euro und zum anderen die Energiepreispauschale (EPP) aus dem Steuerentlastungsgesetz, die allen Arbeitnehmern über ihren Arbeitgeber … weiterlesen