Änderungsantrag: Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft

ÄnderungsantragGründung der Wohnungs- und -fördergesellschaft Kreistagssitzung am 3. Februar 2021 Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE. / Piraten haben jetzt lange für die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft geworben und das Thema immer wieder hier auf die … weiterlesen

Photovoltaikanlagen: Handelt Landrat Weckler grob fahrlässig?

DIE LINKE. Kreistagsfraktion hatte kürzlich in einer ersten Pressemitteilung auf Versäumnisse bei der ordnungsgemäßen technischen Abnahme von Photovoltaikanlagen auf Dächern kreiseigener Liegenschaften hingewiesen. Anlass zu Recherchen gab ein Wasserschaden an der Geschwister-Scholl-Schule in Assenheim, der auf eine fehlerhafte Installation der … weiterlesen

Antrag DIE LINKE.: Energiepark Winterstein

DIE LÖINKE. auf der Demo für Windkraft auf dem Winterstein, Juni 2021

Antrag an die sTadtverordnetenversammunf Friedberg, Februar 2021: Gründung eines interkommunalen Windparks Winterstein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: – Die Gründung eines interkommunalen Energieparks mit dem Ziel der Errichtung von WKAs imVorranggebiet Windkraft auf dem Winterstein durchzuführen. – … weiterlesen

Stärkung der Friedberg Wohnungsbaugesellschaft mbH

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Friedberg, Februar 2021

Stärkung der Friedberg Wohnungsbaugesellschaft mbH

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zur Stärkung der Friedberg Wohnungsbaugesellschaft
durchzuführen. Der Gesellschaftervertrag ist dazu – wenn nötig – entsprechend anzupassen.

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

1) Das Eigenkapital der Wohnungsbau GmbH wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt um 1 Mill €
aufgestockt. Die Mittel hierfür sind im Nachtragshaushalt 2020, spätestens jedoch im Haushalt 2021
einzustellen.

2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind an Weisungen des Magistrats gebunden.

3) Eine Mißachtung des Weisungsrechts führt zur sofortigen Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds. Bei
der Neubesetzung werden weiterhin die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung
berücksichtigt.

4) Bei Investitions-, Verkauf-, Kauf- und Sanierungsentscheidungen mit einem kumulierten Volumen von
über 500.000 € ist vor Beschlussfassung des Aufsichtsrats eine Stellungnahme der
Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Der Magistrat übt in diesem Falle die Weisungspflicht über
die Mitglieder das Aufsichtsrates im Sinne der Stadtverordnetenversammlung aus.

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