Rede zum Haushalt 2019/2020: Sozialpolitik bleibt ein Trauerspiel

Rede zum Haushalt 2019/2020
12. Dezember 2018

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
diesmal möchte ich mich am Anfang mal bedanken.
Zum ersten Mal erhielt unsere Fraktion auf Nachfragen zum Haushaltsentwurf keine schnoddrigen nichtssagenden Antworten, sondern sachliche und erklärende Ausführungen.
Muss ja mal erwähnt werden, denn wir haben das gar nicht mehr für möglich gehalten.
Wir fragen uns nicht, woran das liegt, falls Sie das meinen…

Meine Damen und Herren,
Der Haushalt des Wetteraukreises entsteht nicht unabhängig von der politischen Großwetterlage. Und es sitzen hier ja genügend Mitglieder von Parteien,
die im Land und im Bund die politische Verantwortung tragen.
Deshalb möchte ich erst mal allgemein ansprechen, dass wir eigentlich schon
die Erwartung haben, dass Sie als kommunal Verantwortliche in Ihren Parteien für eine Politik streiten, die Kommunen für ihre Aufgaben ausreichend ausstattet. Und dass Gesetze und Beschlüsse auf höherer Ebene nicht zu Lasten der Kommunen gefasst werden.

Derzeit ist es schlicht nicht möglich, dass Kommunen mittels Sparanstrengungen wirklich ihre Haushalte konsolidieren.
Die Bürger vor Ort müssen zusätzlich mit diversen Gebühren in hohem Umfang zur Kasse gebeten werden. Denn die Mittel, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, reichen nicht, um damit ihre örtlichen Aufgaben eigenverantwortlich regeln zu können, wie es gesetzlich vorgesehen ist.
Das gestaltet sich schon für die Pflichtaufgaben schwierig und erst recht für freiwillige Aufgaben.
Ich muss das nicht ausführen – Sie kennen das: Der Erhalt kleiner Museen, des Freibads, der Sportanlagen, der öffentlichen Bücherei oder nötige Modernisierungen bei der Feuerwehr werden dann gegen Straßensanierungen oder Kindertagesstätten abgewogen.

Dabei läuft die Konjunktur derzeit gut, die Steuereinnahmen des Landes sind hoch. Wieso die Mittel für Kommunen in einem derartigen Umfang fehlen, ist eigentlich nicht nachvollziehbar.
Aber dann kommt heraus, dass sich das Land Hessen als Zocker auf dem Finanzmarkt betätigt hat.
Die Landesregierung hat nicht nur über Derivate langfristig feste Zinsen gesichert, sondern ist in erheblichem Maße Terminspekulationen eingegangen, die auch noch durch unkalkulierbare Lauf- und Anlaufzeiten zusätzliches Risiko bedeuten.
Der Schaden kann auf über drei Milliarden Euro beziffert werden. Also 3000 Millionen Euro!
Das Land Hessen zahlt durch die Terminspekulationen des Finanzministeriums seit 2011 über 70 Millionen Euro zu hohe Zinsen pro Jahr . Also inzwischen fast 500 Millionen Euro!
Eine halbe Milliarde!

Meine Damen und Herren,
wenn es jemals einen konsolidierten Wetterauer Kreishaushalt und überhaupt konsolidierte kommunale Haushalte geben soll, dann haben Sie in Ihren Parteien einiges zu tun!
Einiges! Und da habe ich jetzt noch nicht von der Vermögenssteuer angefangen, auf die Ihre Parteien seit 1997 verzichten und die dem Land Hessen jährlich 1,5 Milliarden bringen würde.
Es gäbe also einiges zu tun, statt großzügig öffentliche Einnahmen zu verschenken!

Nun zum vorliegenden Haushaltsentwurf:
Auch beim Haushalt 2019/2020 hat die Fraktion DIE LINKE /Piraten maßgebliche Kritik am Sozialetat.

Ich beginne mit der Budgetierung.
Wir sind dann misstrauisch, wenn eine Regelung mit schönen Worten aber geringer Logik angepriesen wird. So ist das bei der Begründung dafür, warum wir ein Sozialbudget bräuchten.
Auf der Seite 10 des Haushalts ist zu lesen, dass das Sozialbudget „…auf den Erhalt und den Ausbau sozialer Hilfen im Landkreis abziehlt, um Trägern und der Kreisverwaltung eine verlässliche Planungsbasis und Sicherheit zu gewähren.“
Das ist prima!
Aber jetzt fragt man sich doch:
Warum soll der Teilhaushalt Soziales weniger planungssicher sein, weniger verläßlich, als andere Teilhaushalte?
Auf unsere Nachfrage antworteten Sie:
Das Sozialbudget sei eine Willenserklärung, „bestimmte soziale Leistungen zu garantieren und so dem Ausbau der sozialen Infrastruktur im Landkreis feste Leitplanken zu bieten.“
Auch eine unlogische Antwort!
Denn genau das, meine Damen und Herren, sollte ja eigentlich jeder Haushalt tun: Feste Leitplanken und Planungssicherheit bieten. Dafür wird ein Haushalt erstellt! Auch ein Teilhaushalt!
Noch nicht mal eine Sicherheit gegenüber Haushaltssperren bietet dieses Sozialbudget.
Denn das haben Sie in der vorgelegten Haushaltssatzung nicht extra festgelegt!

Warum also ein Budget, und nicht einfach ein Teilhaushalt?
Sie sagen es selbst – an anderer Stelle:
„Budgets sind ein Instrument flexibler Haushaltsführung.“
Übersetzt heisst das : innerhalb des Budgets kann das Geld entgegen der Haushaltsplanung verschoben werden. Und zwar ohne, dass ein Kreistagsbeschluss dafür nötig ist. Sie entziehen Veränderungen und Umschichtungen innerhalb des Budgets der demokratischen Kontrolle. Und das ist der Grund, warum es das gibt.
Die Möglichkeit, Geld von einer Einrichtung zu einer anderen zu verschieben, lehnt die Fraktion Die LINKE / Piraten rundweg ab! Kein Bereich des Teilhaushalts 5 ist so gut finanziert, dass eine Kürzung der Mittel wegen einer Verschiebung vertretbar wäre!
Und eine Aushebelung der demokratischen Kontrolle des Parlaments ist sowieso inakzeptabel, meine Damen und Herren!

Weiterer Punkt: Ihre fehlende Sozialplanung: So, wie hier seit Jahren agiert wird, geht es kaum um den Ausbau sozialer Hilfen oder der sozialen Infrastruktur, wie Sie das in der Einleitung zum Haushalt darstellen.
Für eine gezielte und präventive Planung müsste es zumindest mal eine fundierte Bedarfsanalyse geben. Wir hatten deshalb mehrmals die Erstellung eines aussagekräftigen Sozialberichts beantragt. Zuletzt beantragten wir am 29. März 2017 einen Armuts- und Reichtumsbericht.
Es wurde damals immerhin geplant, einen ausführlicheren Sozialbericht zu erstellen. Der sollte bis Ende 2018 vorliegen. Ich glaube wir haben gerade Ende 2018.
Ja, im Sozialausschuss wurden auch Ergebnisse vorgestellt – jedoch wurden lediglich bereits bekannte Daten aktualisiert. Daten, die die Brisanz der sozialen Spaltung in unserem Kreis darstellen, fehlen.
Aber genau dafür – nämlich um sozialen Verwerfungen entgegenzuwirken – braucht man eine Bedarfsanalyse.
Wir denken, Sie wissen das auch. Aber wie Sie agieren zeigt: Sie wollen die sozialen Verwerfungen eher verbergen, als wirklich angehen!

Das wird jetzt auch im nächsten Punkt deutlich: bei bezahlbarem Wohnraum.
Haben Sie einen Überblick, wo im Wetteraukreis der Bedarf an Sozialwohnungen am größten ist und wie groß er vor allem wirklich ist?
Wenn ja, dann ist es völlig unverständlich, warum auf diesem Gebiet nach wie vor nichts geschieht.
Es herrscht Wohnungsnot bei bezahlbaren Mietwohnungen.
Das Institut für „Wohnen und Umwelt“ hat 2017 eine Studie für die Hessische Landesregierung erstellt. Darin wird festgestellt, dass bis 2040 im Wetteraukreis 24 200 neue Wohnungen nötig wären –
vor allem Sozialwohnungen bzw. bezahlbare Mietwohnungen.
Ja, es wir inzwischen gebaut.
Aber wenn zum Beispiel in Friedberg 34 Sozialwohnungen neu entstehen aber in der selben Zeit 117 aus der Mietpreisbindung fallen und weit über 400 Wohnungssuchende auf der Warteliste der WoBau stehen und auf eine preiswerte Wohnung warten, dann kann ja einiges nicht stimmen!
Private Investoren lösen die Wohnungsnot nicht. Wenn sie bauen, wollen sie verdienen und es entstehen in erster Linie keine preiswerten Mietwohnungen.
Das Thema wird immer dringlicher.
Jetzt zur Erinnerung: 
Im Landratswahlkampf haben sowohl Landrat Weckler, als auch Sozialdezernentin Becker-Bösch als Kandidaten die Gründung eines Zweckverbandes Wohnen in Aussicht gestellt. Ein grober Finanzierungsvorschlag war schon vom scheidenden Landrat Arnold angerissen worden.
Bisher ist nichts geschehen, obwohl Landrat Weckler in der Presse ein Umsetzungskonzept bis Ende 2018 in Aussicht gestellt hatte und auch letztens im Kreistag noch behauptete, er werde bald liefern.
Was wollen Sie liefern? Diese 2,1 Millionen Euro, die die Koalition jetzt mit einem Dringlichkeitsantrag in diesen Haushalt einstellen will? 2,1 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau? Wollen Sie uns vergackeiern? Das stellt bestenfalls einen Alibiposten im Haushalt dar.
Da es den Zweckverband noch nicht gibt, müssen wir annehmen, dass dieses Geld auf irgendeine Art auf Kommunen verteilt werden soll. Wie sollen die Kommunen mit diesen kleinen Zuweisungen entsprechend der Notwendigkeiten in den sozialen Wohnungsbau einsteigen können?
Woher Sie die Mittel für einen wirklichen Einstieg in den sozialen Wohnungsbau nehmen könnten, steht in unserem Änderungsantrag zum Haushalt.
Wir fordern 21 Millionen für den sozialen Wohnungbau.
Das Geld wäre da! Sie verbuchten Überschüsse:
in 2016 von 31 Millionen Euro, in 2017 mehr als 47 Millionen Euro und 2018 fast 14 Millionen Euro.
Für 2019 und 2020 planen sie Überschüsse von fast 12 Millionen und gut 14 Millionen.
Wieso da nicht jedes Jahr ein namhafter Betrag in eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft – oder wegen uns auch in einen Zweckverband – hätte fließen können, das ist mehr als erklärungsbedürftig! Und warum Fördermittel des Landes seit Jahren nicht abgerufen werden, lässt an Ihrem Interesse für die Beseitigung der Wohnungsnot auch sehr stark zweifeln!

Wohnungsbau ist ein Beispiel für die unzureichende und oft repressive Sozialpolitik des Wetteraukreises.
Schwierig ist auch der Umgang mit den Hilfen, die einkommensschwachen Menschen zustehen.
Wir haben dieses Mal die Unterhaltsvorschusskasse als Beispiel herausgegriffen.
Positiv in diesem Haushalt ist, dass die Zahl der Leistungsberechtigten angepasst wurde an die Realität. Die Zahl von 905 Fällen in 2016 war angesichts der Zahlen für die Folgejahre (1500-1800 Fälle) unrealistisch. Sie gehen jetzt von 1800 Fällen aus. Gut so.
Aber hinter diesen Zahlen verbergen sich Schicksale.
Unsere Erfahrung: Frauen wird über lange Zeit der Unterhaltsvorschuss nicht gewährt. Stattdessen folgen auf den Antrag Ablehnungen mit Begründungen, die schon ihresgleichen suchen. Auch werden seltsame, unangemessene, entwürdigende Nachfragen gestellt.
Zum Beispiel: Warum haben Sie sich erneut auf denselben Mann eingelassen, trotz vorheriger Trennung? Oder bei muslimischen Frauen: Der Name des Vaters muss Ihnen bekannt sein, muslimische Frauen lassen sich doch auf keinen unbekannten Mann ein…
So geht das nicht! Den Frauen fehlt über Monate das Geld. Wenn auch noch das Jobcenter involviert ist, kommt es nicht selten vor, dass der Unterhaltsvorschuss schon von der Grundsicherung abgezogen wird, ohne das er gewährt und gezahlt wurde. Eine unzumutbare Belastung!
Sie wissen das vielleicht nicht, meine Damen und Herren: Unterhaltsvorschuss und Kindergeld werden Hartz4-Leistungsberechtigten von der Grundsicherung abgezogen.
Hier ist es dringend notwendig, dass die sozialen Hilfen seitens des Wetteraukreises nicht abgewehrt werden!
Das meinen wir, wenn wir restriktive Sozialpolitik feststellen.

Meine Damen und Herren,
wir gehen davon aus, dass Ihnen die aktuellen Zahlen zur Kinderarmut bekannt sind. Jetzt gibt es ja auch eine Weihnachtsgeschenke-Aktion des Einzelhandels in Friedberg und Bad Nauheim. Und gerade hat die Landesregierung eine Anfrage der Linksfraktion beantwortet und festgestellt, dass die Armutsquote in Hessen in den letzten zehn Jahren von 2,4 auf 15,1 Prozent gestiegen ist. Bei den 15- bis 18-Jährigen sind es sogar fast 27 Prozent arme Kinder.
Das ist für unsere Gesellschaft ein Skandal! Maßnahmen gegen Kinderarmut müssen auf allen politischen Ebenen eine Rolle spielen! Auch hier im Kreistag!
Und deswegen möchten wir, dass endlich wahrgenommen wird, dass auch armen Kindern ein bescheidenes Weihnachtsfest zusteht! Deshalb beantragen wir, dass für eine Weihnachtsbeihilfe Geld in den Haushalt eingestellt wird! Hier haben Sie sich in den vergangenen Jahren leider immer sehr zaghaft gezeigt.

Weniger zaghaft sind sie jedoch, wenn es darum geht, Gelder für einen zweiten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten locker zu machen. Und wir können auch nicht wirklich nachvollziehen, dass es plötzlich einen Geldregen gegeben haben soll, der es möglich macht die Entschädigungen beim Kreisausschuss und für die Kreistagsabgeordneten zu erhöhen.
Besser wäre es, zu überlegen, wo Geld herkommen soll.
Da bleibt nach wie vor die Vermögenssteuer. Aber auch nach wie vor verzichtet der Wetteraukreis auf Einnahmen durch eine Gewinnausschüttung der Sparkasse.
Selbst der Landesrechnungshof mahnt immer wieder an, dass die Träger der Sparkassen Gewinnabführungen fordern sollen. In der letzten vergleichenden Prüfung der Sparkassen steht:
Sofern die wirtschaftlich und rechtlich gebotene Eigenkapitalausstattung erreicht ist, sollten die Jahresüberschüsse an die Träger abgeführt werden. „Die Abführung stellt eine risikoadäquate Entschädigung für die eigentümerähnliche Stellung des Trägers dar.“
Die Sparkasse Oberhessen erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nach Rücklagen und der Bildung von Sicherheiten. Zuletzt wurde 2016 ein Überschuss von 10,9 Millionen ausgewiesen. Die mögliche verfügbare Summe für die Kreise Wetterau und Vogelsberg läge bei 5,4 Millionen Euro.
Einer Gewinnausschüttung steht also nichts im Wege. Sie, Herr Weckler, sind Verwaltungsratsvorsitzender und könnten die Interessen des Wetteraukreises dort vertreten. Wir hoffen auf eine Gewinnabführung!
Denn eine solche Gewinnabführung ist nicht dadurch aufgehoben, dass mit einem Jahresüberschuss das Stiftungskapital aufgestockt wird. Über dieses Stiftungskapital verfügt die Stiftung ohne demokratische Kontrolle – sozusagen nach Gutsherrenart. Während Überschüsse, die dem Kreis zur Verfügung gestellt werden, für gesetzlich verbriefte soziale Aufgaben eingesetzt werden. Die Entscheidung über Ausgaben fällt dann ein Parlament.
Jedoch: Auch mit dem Informationsrecht des Parlaments sieht es bezüglich der Sparkasse Oberhessen sowieso sehr dünn aus. Detailierte Informationen über die Wirtschaftslage oder eine Risikoanalyse werden nicht vorgelegt. Es gibt keine Informationen, die über den offiziellen Jahresabschluss hinausgehen. Auch das bemängelt der Landesrechnungshof!
Gründe für Entscheidungen bleiben intransperent. Selbst über den aufsehenerregende Betrugsfall und den Umgang damit wurde erst im Ausschuss berichtet, nachdem der Kreistag dies nachdrücklich eingefordert hatte. Aber auch dieser Bericht blieb dünn.
Einige von Ihnen sind Mitglieder im Verwaltungsrat. Ihnen dürfte bekannt sein, worin die Sicherheitslücken bestanden und wo Verantwortliche einfach nicht hingeschaut haben.
Sie sagen, hier schade Transparenz der Vertrauenswürdigkeit der Sparkasse Oberhessen. Wir sagen: Vertuschen schadet dem Ansehen um vieles mehr!!

So, jetzt das letzte der traurigen sozialpolitischen Kapitel für heute:
Das geplante Gesundheitszentrum plus.

Grundlegend ist für DIE LINKE. / Piraten eine wohnortnahe, leistungsfähige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Das ist ein essentieller Bestandteil der Daseinsfürsorge.
Schaut man sich die Folgen von Krankenhausprivatisierungen in Hessen an – ich nenne nur das Uniklinikum Marburg Gießen – sollte eigentlich jedem klar sein, dass dies nur sichergestellt werden kann, wenn Gesundheitseinrichtungen im Besitz der öffentlichen Hand bleiben.
Meine Damen und Herren der Koalition:
Warum Sie nun planen, mit dem „Gesundheitszentrum Wetterau Plus“ eine Möglichkeit zu finden, das irrsinnige Fallpauschalen-Vergütungssystem des Bundes abzufangen, können wir verstehen – aber nicht billigen.
Derzeit dienen die gesetzlichen Regelungen eher der ökonomischen Effizienz als der breiten Gesundheitsversorgung der Menschen.
Es werden danach mit den Krankenhäusern jährlich Fallzahlen vereinbart.
Werden Mehrleistungen erbracht – also die vereinbarten Fallzahlen überschritten – wird das Krankenhaus sozusagen „bestraft“. Mit einem Ungetüm namens Fixkostendegressionsabschlag. Für mehr Leistung muss das Krankenhaus zahlen und so sollen die Fallzahlen gedämpft werden.
Sie wollen nun die Privatpatienten aus dem Gesundheitszentrum Wetterau herausnehmen und mit „GZW Plus“ den Weg für eine Privatklinik frei machen. Dann würden die Fallzahlen der anderen – öffentlichen – Krankenhäuser abgesenkt werden.
Auf so was alles muss man erst mal kommen!

Bevor wir das diskutieren, wäre ja mal gut zu wissen:
Wann und mit wie vielen Bussen waren Sie in Berlin, um gegen diese Poltik einer Zwei-Klassen-Medizin zu protestieren?
Haben Sie wenigstens ein Protestschreiben weggeschickt an den lieben Herrn Spahn? Haben Sie sich mit Minister Grüttner und der Landesregierung zusammengesetzt und politischen Druck geplant? Waren Sie auf dem letzten Landes- oder Bundesparteitag Ihrer Partei mit einem Antrag präsent, wie man sich für eine Änderung dieses Krankenhausfinanzierungssystems einsetzen könnte?
Leider befürchten wir, dass dies alles nicht passiert ist und Sie nun versuchen in vorauseilendem Gehorsam munter eine neue – nicht gemeinnützige GmbH, sondern – GmbH zu gründen.
Für den politischen Druck könnten sie auf unsere Unterstützung zählen.
Für die Gründung einer „GZW Plus GmbH“, mit dem Zweck eine Privatklinik zu betreiben, können Sie das allerdings nicht!

Dazu enthält dieser vorgelegte Standard-Gesellschafter-Vertrag auch noch Leerstellen, die eigentlich vor einer Abstimmung explizit geklärt sein müssten. Es wird beispielsweise mit keinem Wort der Zweck der GmbH erwähnt.
Selbst wenn wir es in Erwägung gezogen hätten: Der Gründung einer GZW Plus GmbH auf der Basis dieser dürren Pseudo-Vertragsunterlagen zuzustimmen, käme der Unterschrift unter einen Blanko-Scheck gleich.
Politikerinnen und Politiker anderer Fraktionen mögen sich dazu berufen fühlen – die Fraktion DIE LINKE./ Piraten definitiv nicht.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir werden den Haushalt ablehnen.