Rede zum Haushalt für das Jahr 2021: Wohnungsbaugesellschaft ausreichend ausstatten

Rede in der Kreistagssitzung am 16. Dezember 2020

Haushalt 2021

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
ich muss Ihnen heute mal etwas gestehen:
Ich liebe kommunale Wahlen! Kommunalwahlen, Landratswahlen… wunderbar!
Da passieren nämlich interessante Sachen.
Immer vor einer kommunalen Wahl werden Themen aufgegriffen, die zuvor vehement abgelehnt wurden.
Ein schönes Beispiel ist die kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft.
Viereinhalb Jahre wird jeder Antrag von uns zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf Kreisebene abgelehnt. „Geht uns nichts an“, „ist jemand anderes zuständig“, „ist zu teuer“, „zu sozialistisch“ oder „der Markt regelts“… oder so ähnlich wird argumentiert.
(Wobei Argumente ja eigentlich was anders sind, nämlich fundierte Aussagen und keine Ausweichmanöver! Aber egal…)
So. Und dann steht eine Wahl vor der Tür.
Dummerweise haben die Wählerinnen und Wähler zunehmend Probleme eine bezahlbare Wohnung zu finden auf dem ach so tollen privaten Wohnungsmarkt – der nämlich überhaupt nichts regelt!
Im Wahlkampf kann man sich nicht hinstellen und sagen: Eigentlich interessiert mich euer Problem gar nicht – ich hab nämlich ein Eigenheim. Man will ja wieder gewählt werden.
So kommt dann immer Bewegung in die Sache.
Nicht immer in echt. Oft nur als Versprechen, damit man nicht als sozialpolitischer Tiefflieger dargestellt wird.
Also ich erinnere mich gerne an solche Wahlkampfzeiten.

2015 hatten wir beantragt, eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen.
Noch kein Wahlkampf. Also abgelehnt.
2017 – knapp ein Jahr vor der Landtagswahl 2018 – legte die Landesregierung einen Masterplan Wohnen auf und stellte rund 300 Millionen jährlich dafür zur Verfügung.
Das hat kaum jemand hier interessiert und von diesem Geld wurde vom Wetteraukreis nichts abgerufen.
Und dann der Kommunalwahlkampf 2016: Unser Antrag, Mittel für den sozialen Wohnungsbau in den Haushalt einzustellen, wurde zwar abgelehnt, aber es war Wahlkampf und so hatte der Kreistag den Beschluss gefasst, dass die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft geprüft werden solle.
Dann wurde geprüft…
Wir hakten nach: Im Dezember 2017 gab es noch kein Prüfungsergebnis.

Dann 2018, Landratswahlkampf:
Beide Kandidaten griffen das Problem bezahlbarer Wohnraum auf. Der jetzige Landrat versprach mehrfach: Bald tut sich was…
Unter „bald“ hatten wir bis dahin was anderes verstanden…

Wir hakten weiter nach: im Oktober 2018, im Dezember 2018, im Juli 2019. Nichts!
Dann im März 2020 wurde versprochen: „Wir legen ein Konzept vor“.
Klar. Am Horizont die Kommunalwahl 2021 und das Wohnungsproblem hat sich nochmal drastisch verschärft. Es lässt sich nur noch schwer verleugnen. Und man kann nicht wieder mit leeren Händen dastehen.
Pünktlich vor der Kommunalwahl 2021 kommt also jetzt die Wohnungsbaugesellschaft.

Meine Damen und Herren,
wir begrüßen das im Grundsatz sehr.
Ihre Vorstellungen, wie diese WoBau aussehen soll, teilen wir jedoch nicht.

Erstens: wir wollen keine GmbH als Geschäftsform. Der demokratisch gewählte Kreistag hat keinen Einfluss auf eine GmbH.
Er kann dann zum Beispiel nicht verhindern, dass der Zweck der GmbH, wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt, verändert wird. Dass es dann vielleicht doch nicht um bezahlbare Wohnungen gehen soll,
sondern teure Luxuswohnungen gebaut oder überhöhte Mieten verlangt werden.
Deshalb wollen wir nach wie vor einen Eigenbetrieb bzw. Zweckverband als Geschäftsform.
Mit einer GmbH wird dem Kreistag als gewähltes Gremium jede Möglichkeit genommen, demokratische Kontrolle auszuüben oder auf das Geschäftsgebaren Einfluss zu nehmen.
Es ist ja ein zentrales Problem dieses Kreistags, dass er fast alles, was in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, ausgelagert hat und deswegen vieles an ihm vorbei entschieden wird.
Das sollte bei so einem Thema nicht so weitergehen!

Zweitens: Sie statten das Stammkapital der neuen Wohnungsbau-GmbH mit dem Mindestbetrag aus von 51.000 Euro. Im Falle, dass sich Gemeinden wirklich zu 49 Prozent am Stammkapital beteiligen, kommen dann nochmal 49.000 Euro dazu.
Die Stammeinlage würde im besten Falle 2,049 Millionen des Kreises plus 2,017 Millionen der Gemeinden betragen – also rund 4,066 Millionen Euro.
Sie sagen selbst, dass Ihnen bewusst ist, dass die Gesellschaft ihre laufenden Kosten möglicherweise nicht aus ihrem Geschäftsbetrieb heraus decken kann und Kapitalerhöhungen notwendig sein könnten.
Jetzt ist doch die Frage: Warum wird die neue WoBau nicht gleich zumindest so ausgestattet, dass sie mit einer bemerkbaren Förderungs- und Bautätigkeit beginnen kann und nicht jahrelang Anlauf brauchen wird, um ihre Aufgabe zu erfüllen?
Wir hatten in einem Änderungsantrag zur Haushaltsdebatte 2019/2020 beantragt, nicht 2,1 Millionen, sondern den zehnfachen Betrag in die WoBau einzubringen.
Dabei bleiben wir heute auch.

Nach fünf Jahren, in denen der Wetteraukreis deutliche Überschüsse in Höhe von rund 187 Millionen Euro erwirtschaftet hat, wird jetzt die WoBau mit einer so niedrigen Kapitalausstattung gestartet, dass kein ausreichender Nachdruck absehbar ist, um die notwendigen bezahlbaren Wohnungen zu schaffen.
Wir sehen außerdem in einer Erhöhung der Stammeinlage des Wetteraukreises ein Signal für die Kreditwürdigkeit der neuen WoBau und eine Grundlage für die Effektivität ihrer Arbeit.

Die Erhöhung der Einlage kann finanziert werden…
a) …aus der Rücklage des Wetteraukreises in Höhe von 129,3 Millionen Euro, die man zur Schaffung von Werten einsetzen kann statt überwiegend zur Schuldentilgung.
b) …durch eine Beteiligung der OVAG bzw. OVVG mbH, die in 2019 eine Gewinnrücklage von ca. 15,5 Millionen Euro gebildet hat und über 300 Millionen Euro Eigenkapital hält –
also über erhebliche Reserven verfügt.
c) …aus Reserven des ZOV, dessen Eigenkapitalquote 81,35 Prozent beträgt.
d) …aus einer Gewinnausschüttung der Sparkasse Oberhessen, deren ausgewiesener Gewinn in 2019 nicht eingebrochen ist, sondern 10,08 Millionen betrug.
Warum sollte sie für diese Zeit keinen Gewinn ausschütten?

Es ist also keineswegs eine sozialistische Utopie, die Mittel für einen guten Start der neuen Wohnungsbau- und -fördergesellschaft bereitzustellen, so dass wirklich wirksam etwas für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums getan werden kann.

Meine Damen und Herren,
ich habe jetzt lange zur WoBau gesprochen. Warum legen wir hierauf solchen Wert?

Die Armut in Deutschland ist erneut angestiegen. 13 Millionen Menschen sind betroffen – das sind 15,9 Prozent. Dazu kommen die Menschen, die von Armut bedroht sind.
Im Zehnjahresvergleich ist die Armutsquote in Hessen um fast ein Viertel gestiegen und damit so stark wie in keinem anderen Bundesland.
In Hessen wächst ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Armut auf. Bei den unter 18-Jährigen sind laut Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes 21,1 Prozent arm.
Selbst im wirtschaftsstarken Rhein-Main-Gebiet ist die Quote um 2,7 Prozentpunkte auf nunmehr 14,1 Prozent geklettert. Und natürlich betrifft das Problem auch die Wetterau.

So ist die Lage. Aber hier im Kreistag ist noch nicht angekommen, dass es bei einem Fünftel nicht um eine kleine Randgruppe geht.
Es ist hier nicht angekommen, dass man ein Konzept zur Armutsbekämpfung braucht.
Und zwar in allen sozialen und gesellschaftlichen Bereichen.
Besonders die horrenden Mietpreise verstärken das Armutsrisiko. Selbst bei mittleren Einkommen sind sie eine große Belastung.
Wohnen macht arm. Wenn mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens für Miete ausgegeben werden muss, fehlt das Geld an anderer Stelle.
Wenn die Nachfrage bei Mietwohnungen so groß ist wie derzeit, öffnet das geldgierigen Vermietern Tür und Tor. Und das betrifft vor allem arme Familien, die für beengte Wohnungen unanständig hohe Quadratmeterpreise zahlen müssen.
Weil sie nicht anderes finden. Weil es nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum gibt.
Bei der Wohnungsfrage darf es nicht mehr um zögerliches Kleckern gehen! Das Argument, wir haben kein Geld und jetzt mit Corona wird es noch schlimmer, ist nicht akzeptabel.
Haben wir nicht nach dem Krieg mit viel weniger Wirtschaftskraft und viel weniger staatlichen Mitteln einen beachtenswerten sozialen Wohnungsbau hinbekommen?

Aber auch das gehört zur aktuellen Lage:
Hessen liegt bei den Einkommen und Vermögen im Bundesvergleich an zweiter Stelle. Es lässt sich aus der Statistik eine überdurchschnittliche Spaltung in Arm und Reich ablesen. Der Anstieg der Armut und das hohe Maß an Ungleichheit in Hessen sind alarmierend.
Wer diese Ungleichheit duldet und nicht bekämpft, hat natürlich zu wenig Geld für sozialen Wohnungsbau.
In Corona-Zeiten gab es nicht nur Verlierer. Kleine Betriebe und Selbständige sind stark unter Druck geraten. Hier sind Hilfen dringend notwendig, um Existenzen zu sichern.
Doch der Profit vieler großer Konzerne ist um Milliarden angewachsen.
Große Millionenbeträge wurden jetzt in Corona-Zeiten in die großen Firmen gepumpt – ohne Arbeitsplatzgarantie und ohne Zugriff, wenn eben diese Firmen ihren Aktionären satte Dividenden auszahlten.
Ja, das ist Landes- und Bundespolitik aber wenn ich mich nicht irre, sind Ihre Parteien, meine Damen und Herren genau dort an der Regierung. Und es sind Ihre Politiker*innen, die Milliarden locker machen, um die soziale Ungleichheit noch zu vergrößern.
Und sie sind es auch, die nicht auf die Idee kommen, dass die Krisengewinner einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten sollten. Ihre Politiker*innen verweigern sich beharrlich einer Vermögenssteuer. Ihre Parteien wollen derzeit den Rüstungsetat verdoppeln.

Selbstverständlich wird Corona negative Auswirkungen auf die Erträge des Wetteraukreises haben. Nur derzeit ist es noch nicht so weit.
In 2019 weist das Jahresergebnis ein Plus von 31 Millionen Euro aus. Auch 2020 sieht es noch nicht sonderlich schlecht aus.
Die kumulierten Ergebnisse aus den letzten Jahren betrugen im Dezember 2019 mehr als 129 Millionen Euro.
Gut angelegt ist das Geld bei den Investitionen in die Wetterauer Schulen.
Aber leider haben Sie viel zu viel Geld zur Schuldentilgung verwendet, statt in Wohnen und Infrastruktur zu investieren, was dem Wetteraukreis nachhaltig nützen würde.
Das wäre nötig – denn die sozialen Verwerfungen werden steigen.
In der Wirtschaftskrise – das ist diese Krise nämlich eher als eine Corona-Krise – kommt es zu Betriebsschließungen, Arbeitsplatzverlust, Entmietungen und mehr Armut.
Wir sind froh, dass ein großer Teil des Haushalts für soziale Aufgaben zur Verfügung stehen muss. Wir sind froh, dass das Sozialstaatsprinzip in Deutschland festgeschrieben ist und dass Pflichtaufgaben nicht ohne Weiteres wegfallen können.
Doch bei den kommenden sozialen Verwerfungen wird das nicht reichen.
Das wird weder der Markt regeln noch die Privatwirtschaft. Privatisierungen öffentlichen Eigentums, wie im Gesundheitswesen, werden die Lage für die Mehrheit der Menschen nicht verbessern.
Wir müssen weg von der neoliberalen Denkweise. Die Zukunft muss sozial sein.
Und zwar nicht nur bei den Slogans im Wahlkampf!

Meine Damen und Herren,
wir haben noch drei andere Anträge zur Haushaltssatzung 2021 gestellt.
Dazu komme ich jetzt.

Wir hatten das Thema Beitritt zur Schutzgemeinschaft Vogelsberg und den Schutz der Grundwasserreserven hier schon mehrmals angesprochen.
Wir werden in diesem Punkt auch nicht aufgeben. Denn auch dieses Thema ist elementar und die Brisanz wächst.
Nach drei sehr trockenen Sommern in Folge und einem Jahrzehnt, für das z.B. das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung die Bewertungen „schwere Dürre“, „extreme Dürre“ und außergewöhnliche Dürre“ trifft, kommt dem Schutz der regionalen Wasserreserven höchste Bedeutung zu.
Es ist nicht mehr vertretbar, für die Versorgung der Metropolregion Rhein-Main immer neue Quellgebiete anzuzapfen und Pipelines aus dem ländlichen Raum ins Rhein-Main-Gebiet zu bauen.
46 Millionen Kubikmeter Wasser werden in Frankfurt im Jahr verbraucht.
Das weite Umland versorgt die Metropole mit Wasser und derzeit werden Leitungen gebaut, um diese Wasserentnahmen noch zu erhöhen.
Gleichzeitig wurden im Raum Frankfurt funktionierende Wasserwerke stillgelegt.
Es werden in keinster Weise ausreichende Maßnahmen sichtbar, um den umfassenden Gebrauch von Betriebswasser voranzutreiben (Das sind zum Beispiel separate Betriebswasserleitungen für Toiletten insb. in Neubaugebieten und bei Sanierungen
oder die Bewässerung von Gärten, Parks und Anlagen…).
Stattdessen rief im trockenen Sommer 2020 die Frankfurter Umweltdezernentin Rosemarie Heilig die Bevölkerung dazu auf, Bäume mit wöchentlich 80 bis 100 Liter Trinkwasser zu versorgen. Sie verwies auf die geringen Kosten von nur ca. 30 Cent pro Kubikmeter.
Welche Ignoranz des Problems!

Solange das Umland den Schutz der Grundwasserreserven nicht vor ökonomische Interessen stellt, wird der Raubbau am Grundwasser weitergehen. Das gilt auch für den Wetteraukreis.
Die Sicherung des Wasserreservoirs Vogelsberg/Wetterau muss ein vordringliches Projekt sein.

Wir wollen eine Unterstützung der Schutzgemeinschaft Vogelsberg, die sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Wasserwirtschaft und den Schutz der Grundwasserreserven einsetzt. Ihre fachliche Expertise wird in der Landespolitik und für den Natur- und Klimaschutz vielfältig herangezogen. Angesichts der Wasserknappheit ist die Arbeit der Schutzgemeinschaft noch einmal wichtiger geworden. Es geht um die Unterstützung dieser Organisation aber auch darum, das Fachwissen für die eigene Umweltpolitik heranzuziehen.

Nächster Antrag:
Wir freuen uns darauf, dass der Aktionsplan Inklusion demnächst vom Kreistag hoffentlich beschlossen wird.
Es hat lange gedauert, bis ein Aktionsplan Inklusion für die Wetterau ausgearbeitet war.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, deren Umsetzung mit diesem Aktionsplan nun angegangen werden soll, wurde ja schon am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.

Wenn also dieser Aktionsplan demnächst beschlossen wird, sollten die darin enthaltenen Maßnahmen entschlossen und ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden.
Deshalb beantragen wir eine ganze Stelle einzurichten für eine*n Inklusionsbeauftragten.

 

Und last not least stellen wir einen Antrag, den wir bereits zum Nachtragshaushalt 2020 hier eingebracht hatten: Geld einzustellen für die Erweiterung oder einen Neubau für das Frauenhaus Wetterau.

Weiterhin wird beantragt, dass der Wetteraukreis an die hessische Landesregierung herantritt, um eine deutliche Aufstockung der Mittel für die Arbeit gegen Gewalt an Frauen zu erreichen.
Es geht nämlich nicht nur um das Frauenhaus, sondern um alle Organisationen, die sich mit Gewaltprävention, Frauenförderung und Gleichstellung befassen.

Gewalt gegen Frauen ist leider kein abnehmendes Problem.
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Insgesamt stieg die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland im Jahr 2019 an.
Sie lag bei 141.792 – über 1.000 mehr als im Vorjahr. Die Dunkelziffer im Gewaltbereich ist deutlich höher.
Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-) Partnerin, jeden Tag versucht es einer.
Die neuen Zahlen sind vor allem mit Blick auf die Corona-Krise alarmierend. Der Lockdown führt schneller zu einer Verschärfung der häuslichen Gewaltsituation.
Wir brauchen einen garantierten Zugang zum Schutz für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Gewaltschutz für Frauen muss ernst genommen und auch als Teil der Pandemiepläne berücksichtigt werden.
Aber da die Kapazitäten und auch die personelle Ausstattung der Einrichtungen schon vor Corona an ihre Grenzen stieß, ist keine Notlösung oder vorübergehende Lösung angebracht. Die Kapazitäten müssen ausgeweitet und die Arbeit muss ausreichend finanziell unterstützt werden.

Meine Damen und Herren,
ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.