Wir haken nach: Anfrage zu PV-Anlagen im Wetteraukreis

Anknüpfend an die Anfrage vom 5. September 2020 stellen wir weitere Fragen und bitten um Beantwortung.

Anfrage zu PV-Anlagen im Wetteraukreis

 

Vorbemerkung:
In der Anfrage von September hatten wir den Begriff „Endabnahme“ ausdrücklich definiert als eine schriftliche protokollierte Abnahme, bei der endgültig dokumentiert wird, dass alle Mängel – die über andere Protokolle vorher festgestellt wurden – beseitigt sind.
Dies steht im Widerspruch zu der Antwort auf die Frage 1 der Anfrage vom 5. 9. 2020. Dort werden wohl Mängel zugegeben, gleichzeitig wird aber eine „endgültige Abnahme“ bei „allen“ Anlagen und somit auch bei der Anlage der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal mitgeteilt. Entweder hat dann der Wetteraukreis zum eigenen Nachteil die protokollierten Schäden hingenommen oder es gab von Dritten – z.B. dem Anlagenerrichter – eine weitere sogenannte „Endabnahme“, in der dann solche Mängel akzeptiert wurden. Es sollte daher geklärt werden, ob bei gleicher Vorgehensweise an vielen Schulen und auch bei der Kreisverwaltung ein erhebliches Gefahrenpotenzial besteht.
Daraus ergeben sich die folgenden Fragen.

Frage 1. Wer hat beim Wetteraukreis die Abnahmeprotokolle der PV-Anlage auf der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal-Assenheim, die erhebliche Mängel beinhalten mussten, zur Kenntnis genommen? Wurden sie jahrelang nicht bearbeitet und ist man erst nach vergrößerten Schadenseintritten aktiv geworden? Wer hat das zu verantworten?

Antwort: Der Wetteraukreis betribt die Photovoltaikanlagen in der Regel nicht selbst, sondern vermietet die zur Verfügung stehenden Dachflächen für die Installation von Photovoltaikanlagen. Die Flächen werden vorab durch einen vereidigten Sachverständigen auf Vorschäden untersucht und freigegeben, Dies betrifft auch die Flächen auf dem Dach der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal-Assenheim.

Die Auswahl der Module sowie die Abnahme und Wartung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Mieters, mit dem der Wetteraukreis einen Vertrag abschließt. Dies ist im Fall der Geschwister-Scholl-Schule die Sonnenscheininitiative e.V.

Frage 2. Gab oder gibt es zu dem Schaden im Zusammenhang mit der PV-Anlage auf der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal-Assenheim auch gerichtliche Auseinandersetzungen und wenn ja mit welchen Ergebnissen?

Antwort: Ja. Es gab zu dem Schaden an dem Dach der Geschwister-Scholl-Schule ein Gerichtsverfahren zwischen der Sonnenscheininitiative e.V. und dem von ihr beauftragten Unternehmen für die Installation. Der Rechtsstreit begann im Jahr 2018 und endete im Jahr 2020 beim Landgericht Traunstein.

Nach Entscheidung des Gerichts muss das mit der Installation der Photovoltaikanlagen beauftragte Unternehmen als Schadensverursacher für die entstandenen Schäden auf Grund der fehlerhaften Erstinstallaition aufkommen.

Frage 3. Wer hat für die von der Sonneninitiative gebauten Anlagen (lt. Anfrage vom September 13 Anlagen) eine Endabnahme durchgeführt (Auflistung mit Anlagenstandort, Name des jeweiligen Abnehmers) und wurden diese Protokollergebnisse durch Stichproben vor Ort überprüft?

Frage 4. Gab es bei den unter der Frage 3 genannten Anlagen auch bekannte Erstabnahmen durch andere Personen als bei der Endabnahme und wurden bei der Erstabnahme evtl. Mängel beschrieben die bis heute noch nicht behoben wurden (Auflistung)?

Frage 5. Wer hat bei den unter der Frage 3 genannten Anlagen die jeweiligen Aufträge für Erst- und Endabnahmen erteilt (Auflistung getrennt nach Erst- und Endabnahme)?

Frage 6. Welche Qualifikation für eine PV-Anlagen-Abnahme haben die unter den Fragen 3. und 4. genannten Personen?

Frage 7. Wurden bei den unter der Frage 1 genannten PV-Anlagen entgegen den im Ausschreibungsverfahren vorgeschriebenen deutschen PV-Modulen auch asiatische Billigmodule eingebaut und wenn ja bei welchen Anlagen?

Frage 8. Für die Möglichkeit, dass sich aus der Frage 7. entsprechende Fälle ergeben, wie gedenkt der Wetteraukreis damit umzugehen?

Antwort: Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Siehe Frage 1

Frage 9. Laut Antwort zur Anfrage Pkt. 2 vom 6. 9. 2020 hat die Sonneninitiative von 2011 bis 2015 PV-Anlagen auf kreiseigenen Dächern gebaut. Wer war in dieser Zeit politisch in der hauptamtlichen Kreisführung dafür verantwortlich und wer ist es heute?

Antwort: Die Zuständigkeiten in der Kreisverwaltung sind der fragestellenden Fraktion bekannt und können darüber hinaus dem aktuellen Organigramm entnommen werden: https(doppelpunkt)// www(punkt)wetteraukreis/verwaltung/organigramm/

Frage 10. Wurde die vom Wetteraukreis betriebene PV-Anlage auf der Singbergschule in Wölfersheim abgenommen / endabgenommen und wenn ja, von wem?
Wurden auch Mängel protokolliert?

Antwort: Ja. Die Photovoltaikanlage an der Singbergschule wird durch den Wetteraukreis selbst betrieben. Diese wurde vom „Ingenieurbüro für Elektroplanung IAS Stefan“ abgenommen, es wurden keine Mängel protokolliert.

Frage 11. Was gedenkt der Wetteraukreis zu unternehmen, wenn sich aus den Antworten zu den o.g. Fragen Unregelmäßigkeiten ergeben, die weitere Schäden an Kreisgebäuden und damit verbundene Gefahren für Menschen nicht ausschließen?

Antwort: Die Beantwortung der Frage erübrigt sich.