Kreistagssitzung am 20. Dezember 2023
Antrag DIE LINKE.: Wohnkostenlücke schließen
Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
die Wohnkostenlücke gehört zu den Themen, die hier seit langem nicht ernst genommen und nicht angegangen werden.
Wir haben zuletzt im Januar 2020 darauf aufmerksam gemacht, dass im Wetteraukreis für eine maßgebliche Anzahl von Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Bezug die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft stark unterschritten werden. Die Untersuchung stammte damals aus dem Jahr 2018.
Was heißt das konkret?
Diese Haushalte – besonders solche mit Kindern – müssen einen erheblichen Teil der Miete aus ihrer Grundsicherung bezahlen. Die stellt aber eigentlich das Existenzminimum für die Lebenshaltung dar! Für diese Haushalte ist Wohnen eine bedeutende Armutsursache!
Meine Damen und Herren, dieser Sachverhalt hat sich leider nicht geändert.
Auf eine erneute Anfrage der Linksfraktion antwortete die Bundesregierung, dass auch im Jahr 2021 immer noch 1337 Bedarfsgemeinschaften in der Wetterau Teile der Miete aus der Grundsicherung zahlen müssen. Das sind 19 Prozent – fast ein Fünftel der Bedarfsgemeinschaften!
Und wieder betrifft es besonders hart Haushalte mit Kindern mit 24,4 Prozent und Alleinerziehende mit 26,2 Prozent.
Beim letzten Mal – also 2020 – haben Sie uns im Sozialausschuss eine längere Berechnung vorgestellt, in der Sie diese Wohnkostenlücke heruntergerechnet haben. Zuletzt waren vier Haushalte übrig geblieben, bei denen die Unterzahlung wohl durch nichts begründet werden konnte – also „Einzelfälle“.
Sie haben uns damals weis machen wollen: Die Zahlen der Bundesregierung können ja nur falsch sein! Jedenfalls für den Wetteraukreis. Der macht alles richtig und gesetzeskonform…
Jetzt die Frage: Wie ist nun zu erklären, dass die Unterzahlungen auch noch 2021 bestehen?
Zwar hat sich der prozentuale Anteil der Betroffenen geringfügig vermindert:
Bei Haushalten mit Kindern von 26,4 Prozent auf 24,4 Prozent und bei Alleinerziehenden vom 28,1 Prozent auf 26,2 Prozent.
Aber immer noch werden einem Viertel der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gesetzliche Leistungen vorenthalten.
Wir sind jetzt natürlich äußerst gespannt auf Ihr neues Schlüssiges Konzept.
Dort müssten dann ja eigentlich die Mietobergrenzen so berechnet sein, dass sie den Anforderungen des Bundessozialgerichts endlich mal entsprechen: Das Bundessozialgericht hat wiederholt darauf verwiesen, dass zu den ermittelten Obergrenzen auch wirklich Wohnungen frei und verfügbar sein müssen.
Die Leistungen für Unterkunft und Heizung müssen für eine Wohnung mit einfachem Standard ausreichen.
Doch genau in diesem Mietpreissegment herrscht großer Wohnungsmangel. Menschen, die in Notlagen sind oder in Niedriglohnbranchen arbeiten, leben jetzt schon beengt, in Löchern, die nicht als Wohnung durchgehen sollten, sie heizen oft nur einen Raum oder gar nicht und sie müssen am Essen sparen.
Die Inflation ist bei Energie und Lebensmitteln besonders spürbar.
In Hessen sind 18,5 Prozent der Menschen arm. 24,4 Prozent der Kinder leben in armen Verhältnissen.
Eine Unterdeckung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung verschärft und zementiert Armut!
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!