„Die Aufnahme neuer Gesellschafter und die Änderung des Gesellschaftsvertrages nehmen wir zum Anlass zu fordern, dass auch der Teilhaushalt 15000 „Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH“ an der Konsolidierung des Wetteraukreises beteiligt werden muss.
Deshalb beantragt DIE LINKE., den jährlichen Zuschuss an die „Wirtschaftförderung Wetterau GmbH“ von 50 000 Euro auf 25 000 Euro zu senken – und zwar dauerhaft.
Durch den neu eingefügten §10, Absatz 1, Ziffer „o“, wird der Gesellschafterversammlung zudem das Recht verliehen, zukünftig die Höhe der Zuschüsse, die der Wetteraukreis jährlich zu zahlen hat, selbst festzulegen.
Die Fraktion DIE LINKE. fordert deshalb, diese Ziffer „o“ durch einen weiteren Satz zu ergänzen:
„Zuschüsse des Wetteraukreises an die Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH, die den Betrag von € 25000 überschreiten, bedürfen zwingend der Zustimmung durch den Kreistag des Wetteraukreises.“
Ohne diese Ergänzung werden bisherige freiwillige Leistungen des Wetteraukreises de facto zu Pflichtleistungen und dies ohne Höhenbegrenzung des Zuschusses.
Der Kreistag des Wetteraukreises gibt somit freiwillig Haushaltsrechte auf. Dieser Selbstentmachtung des Kreistages wird DIE LINKE. nicht zustimmen. Deshalb lehnen wir den Gesellschaftsvertrag in der vorliegenden Fassung ab.
DIE LINKE. beantragt den freiwerdenden Betrag von 25000 Euro den Fraueneinrichtungen und dem Jugendsport zuzuführen.
Dort wäre das Geld nach unserer Meinung wesentlich sinnvoller ausgegeben, denn diese Organisationen erbringen wertvolle Leistungen – oft unentgeltlich – für unseren Kreis und diese Arbeit sollte finanziell besser ausgestattet werden!“