4,9 Millionen Euro aus dem Etat des Jobcenters verschoben – Wie ist das möglich?

Anfrage vom 30. Dezember 2021
Antwort vom 7. Januar 2022

 

Sehr geehrter Herr Häuser!
Am 8. Dezember 2021 beschloss der Kreistag überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Höhe von 4,9 Millionen Euro zuzustimmen. Auch wir haben diesen Mehraufwendungen zugestimmt.
Zum Sachverhalt haben wir allerdings noch Rückfragen, die wir Sie bitten zu beantworten:

1. Es wird in der Sitzungsvorlage DS-Nr.: 2021/1168-3 abgegeben, die Deckung erfolge dezernatsintern aus den Teilhaushalten 05006 Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II) und des THH des Fachdiensts Ordnungsrecht.
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist nicht nicht gesunken. Mit genau welcher „Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften“ wird diese Transformation möglich?

Antwort: Nach den aktuellen Statistikwerten (August 2021) liegen die Bedarfsgemeinschaften um knapp 250 unter denen im Dezember 2020. Entscheidend für die Einsparungen ist vor allem jedoch der positive Umstand, dass sich die bundesweit negativen Prognosen hinsichtlich der pandemiebedingten Aufwüchse bei den Fallzahlen der Bedarfsgemeinschaften als auch bei der Höhe der zu leistenden Unterkunftskosten nicht bewahrheitet haben.

2. Wurden diese Mittel beim Jobcenter eingespart, weil pandemiebedingt Leistungen entfielen? Wenn ja: Welche Leistungen und in welcher Höhe?

Antwort: Pandemiebedingte Einsparungen gab es insbesondere im Bereich der mehrtätigen Klassenfahrten. Hier lagen die Prognosen zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bei ca. – 225.000€.

3. Ist zukünftig aufgrund der erhöhten Anforderungen durch das BTHG mit ebenso hohen oder noch höheren Kosten zu rechnen?
Wenn ja: Wie hoch werden die Kosten geschätzt und wie soll die Finanzierung gesichert werden?

Antwort: Ja.
Die Kosten sind schwer abschätzbar, da es sich um individuellen Einzelansprüche in der Ausgestaltung der Hilfe und damit der Kosten handelt. Fakt ist, dass der anspruchsberechtigte Personenkreis weiterhin zunimmt, nicht zuletzt, weil durch das BTHG ein deutlicher Fokus auf die Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung gelegt wurde und sowohl der Sozial- als auch der Jugendhilfeträger als Rehaträger für vier von fünf Leistungsgruppen benannt ist.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten des BTHG, indem 0,5- Prozent-Punkte der Umsatzsteuer den Ländern zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind im Bereich Finanzen im Haushalt enthalten.