Jobcenter muss beraten – auch bei Veränderungen der Mietobergrenzen

 

Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten stellt zur nächsten Kreistagssitzung am 8. Februar 2017 folgenden Antrag.

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag fordert den Beirat und die Leitung des Jobcenters Wetterau auf, dafür zu sorgen, dass alle Leistungsberechtigten schriftlich und zeitnah über Veränderungen bei den Mietobergrenzen informiert werden. Die Kosten der Unterkunft werden für die Leistungsberechtigten nach einer Veränderung unverzüglich angepasst.

Begründung:

Zum 1. 1. 2016 veränderte der Kreisausschuss die Mietobergrenzen für den Wetteraukreis. Leistungsberechtigte erfuhren diese Veränderung nicht vom Jobcenter und die Kosten der Unterkunft wurden nicht automatisch neu beschieden und angepasst. Uns wurden Fälle bekannt, in denen die Betroffenen zufällig von den Anpassungen der Mietobergrenzen 2016 erfuhren und einige Monate – in einem Fall sogar ein Jahr – keine Leistungsanpassung erfolgt ist. Erst auf Anfrage beim Sachbearbeiter wurden nicht angepasste Beträge aus der KdU rückwirkend berechnet und ausgezahlt. In einem Fall waren die veränderten Mietobergrenzen dem Sachbearbeiter nicht bekannt.