Gewinnabführung der Sparkasse Oberhessen zur Nutzung für den sozialen Wohnungsbau

Rede zu TOP 13 in der Kreistagssitzung am 23. August 2017:
Antrag DIE LINIKE. / Piraten

Gewinnabführung der Sparkasse Oberhessen zur Nutzung für den sozialen Wohnungsbau

Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren!

Eine Beteiligung an der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben der Trägerkreise wird in der 156. Vergleichen Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“ ausdrücklich eingefordert und ist laut Sparkassengesetz bis zu einer Höhe von 66 Prozent der Bilanzgewinne zulässig.
Es steht in diesem Prüfbericht außerdem, dass die Trägerkreise nicht auf diese Einnahmen verzichten sollten.
Das haben wir hier bereits früher dargelegt und heute beantragen wir wiederholt die Abführung eines Teils des Billanzgewinns der Sparkasse Oberhessen.
Wir fänden 40% angemessen.
Und kommen Sie uns jetzt bitte nicht wieder damit, dass dann die Sparkasse zusammenbrechen würde.
Die Sparkasse Oberhessen erfüllt alle Forderungen nach Rücklagen und alle Basel-Vorgaben.
Deshalb ist und bleibt Ihre Argumentation ein Ablenkungsmanöver!
Ich erinnere Sie hier gerne an die Sparkasse Groß Gerau, die 54,3% der Bilanzgewinne an den Kreis abführt. Zusammengebrochen ist die noch nicht.

Meine Damen und Herren,

Das Geld könnte in die Finanzierung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft eingebracht werden. Der Bau bezahlbarer Wohnungen ist eine Aufgabe, für die dringend Lösungen gefunden werden müssen!

Jetzt mal ein Einschub:
Im Februar letzten Jahres beschloss dieser Kreistag, der Kreisausschuss soll die Option für eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft prüfen.
Ist daraufhin irgend etwas geschehen?
Es ist über das Ergebnis der Prüfung hier nicht berichtet worden. Außer dass sich der Landrat angegriffen fühlte, weil wir wegen dieser Missachtung eines Kreistagsbeschlusses eine Rüge beantragt hatten: Wir seien zu doof, den Ausschusssitzungen zu folgen. In den Ausschüssen sei mehrfach über das Prüfergebnis berichtet worden.
Sehr seltsam ist aber, dass in keinem Protokoll der Ausschüsse auch nur ein Wort darüber zu finden ist.
Aber das nur nebenbei – darauf werden wir an anderer Stelle nochmal zurückkommen.

Meine Damen und Herren,

Warum wollen wir die Gewinnbeteiligung und zu welchem Zweck?

Das ergibt sich aus der dramatischen Wohnungssituation besonders für Menschen im unteren Einkommensbereich.
Das Institut für „Wohnen und Umwelt“ hat im April 2017 eine Studie veröffentlicht, die von der Hessischen Landesregierung in Auftrag gegeben worden war.
Darin wird festgestellt, dass bis 2040 im Wetteraukreis 24 200 neue Wohnungen nötig wären. Um dies zu erreichen, müssten schon bis 2020 jährlich 1900 Wohnungen fertiggestellt werden.
Die aktuelle Situation sieht so aus: Seit 2014 entstanden nur 810 Wohnungen pro Jahr. Das waren in erster Linie keine Mietwohnungen sondern Wohnungen im oberen Preissegment.
Dazu kommt noch, dass sich die Zahl der Sozialwohnungen oder sozial gebundenen Wohnungen in Hessen mehr als halbiert hat.
Auch im Wetteraukreis wurden Sozialwohnungen abgebaut. Die Bautätigkeit einiger Kommunen reicht bei Weitem nicht, um auch nur den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen.
Um die Wohnungsnot im unteren Einkommenbereich endlich anzugehen, kann sich die Politik in der Wetterau keine weitere Ignoranz leisten!
Jetzt muss eine Kehrtwende erfolgen, um den Notstand bei bezahlbaren Wohnungen im Wetteraukreis zu beenden bzw. abzumildern.
Deshalb sind alle Einnahmequellen für den Wohnungsbau heranzuziehen!