Weihnachtsbeihilfe
Kreistagssitzung am 25. Oktober 2017
Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,
„Alle Jahre wieder …“ so beginnt ein Weihnachtslied. Alle Jahre wieder feiern Familien mit ihren Kindern Weihnachten und freuen sich, wenn Kinderaugen glücklich leuchten:
ein Weihnachtsbaum ist geschmückt, es gibt Geschenke und ein besonderes Essen.
Was Ihnen hier ganz normal scheint, können sich leider viele Familien nicht leisten, die staatliche Leistungen – Sozialhilfe oder Hartz4 – brauchen.
Vor ein paar Tagen wurde eine Bertelsmann-Studie veröffentlicht. Danach leben 21 Prozent aller Kinder in Deutschland dauerhaft in armen Verhältnissen.
Weitere zehn Prozent der Kinder erleben Armut zumindest als zwischenzeitlichen Zustand.
Meine Damen und Herren,
wir stellen deshalb auch in diesem Jahr einen Antrag auf eine einmalige Weihnachtsbeihilfe für die Familien, die auf staatlich Unterstützung angewiesen sind.
Weihnachten hat in unserem Land eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, als Bestandteil des religiösen Lebens oder zumindest als wichtiges Familienfest. In den Reglsätzen des SGBII und SGB XII sind keine Leistungen für Weihnachtsgeschenke, Lebkuchen und einen Weihnachtsbaum vorgesehen.
Bei den viel zu niedrigen Regelsätzen ist es kaum möglich, über das Jahr verteilt genügend anzusparen, um den Kindern am heiligen Abend eine Freude zu machen.
Vielleicht versetzen Sie sich in die Situation der betroffenen Eltern, wie es sich anfühlt, wenn Sie ihrem Kind an Weihnachten erklären müssen, dass der Weihnachtsmann oder das Christkind nicht zu ihnen kommen wird.
Ich frage Sie: ist Ihnen an Weihnachten nicht auch die Nächstenliebe besonders wichtig? Ist sie nicht ein grundlegender christlicher Wert?
Meine Damen und Herren, mit ihrer Zustimmung zu unserem Antrag können sie ihrer Nächstenliebe Ausdruck verleihen.