Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 6. Dezember 2017 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Landrat Arnold wird wegen falscher Aussage in der Kreistagssitzung vom 8. 2. 2017 gerügt.
Begründung:
Zur Erinnerung: Gegenstand der Debatte war ein Antrag zur Errichtung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft, gestellt durch DIE LINKE. / Piraten, zur Kreistagssitzung am 14. 10. 2015. Der Antrag wurde zur Überprüfung durch den Kreisausschuss angenommen. Die Fraktion monierte, dass ein Jahr später noch kein Bericht zu einer Überprüfung und zum Überprüfungsergebnis vorgestellt worden war.
Zum Sachverhalt: Laut Mitschnitt der Kreistagssitzung vom 8. 2. 2017 sagte Landrat Arnold das Folgende (Unterstreichungen von der antragstellenden Fraktion):
„Ich teile mit, dass der Beschluss des Kreistags ausgeführt wurde. Die Vorlage wurde in mehreren Sitzungen des RUE erörtert. Es kann ja sein, dass Ihnen das Ergebnis nicht gefallen hat aber das jetzt in Form einer Rüge darzustellen, ist völlig am Thema verfehlt. Wenn Sie eine neue Idee haben, können Sie die gerne einbringen.
Für diejenigen, die das damals nicht mitbekommen haben: Wir haben festgestellt, dass der Kreis nicht Gesellschafter / Aufgabenträger sein kann, sondern allenfalls Mitgesellschafter.
Das ist Ihnen mitgeteilt worden in mehreren Ausschüssen.
Wir haben weiterhin festgestellt, dass es ähnliche Schwierigkeiten gibt in Landkreisen, die auch so unterwegs sind. Sie haben keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde sich zu beteiligen. Wir haben Informationen gesammelt, wo es rechtlich möglich ist. Fakt ist, dass uns das am Ende des Tages überhaupt nichts nützt.
Auch das ist im RUE deutlich – überdeutlich – dargestellt worden.
Weil die finanzielle Grundlage für einen sozialen Wohnungsbau nicht gegeben ist. Das weiß Herr Kartmann ganz genau, als Geschäftsführer einer Wohnungsbaugesellschaft, dass es nicht ausreichend ist, wenn keine ausreichenden Finanzierung da ist. Und wenn man eine dauerhafte Finanzierung will – dann weiß man das. Das können vielleicht Gesellschaften machen, die genügend andere Möglichkeiten der Quersubventionierung haben, wie Frankfurt zum Beispiel. Und andere deutliche Mehrheiten haben. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen, müssen Sie ein tragfähiges Modell haben. Das ist nicht gegeben.
Das ist in aller Deutlichkeit mitgeteilt worden. Deshalb haben wir unseren Auftrag erfüllt.
Und ich finde, dass Sie das jetzt in Form einer Rüge anders darstellen wollen, das zeigt doch, dass Sie der Ausschußarbeit scheinbar gar nicht inhaltlich folgen. Dankeschön.“
In keiner Sitzung stand im Zeitraum zwischen Antragsannahme am 14. 10. 2015 und der Kreistagssitzung am 8. 2. 2017 ein Punkt auf der Tagesordnung des RUE oder HFPG, der zu den Ergebnissen der Überprüfung informierte (siehe Protokolle).
Es gab eine Nachfrage von Herrn Kreich in der Ausschußsitzung HFPG vom 25. 08. 2016 unter TOP 2, „Anfrage an den Fachdezernenten“, wie weit der Antrag bearbeitet sei. Der Landrat teilte mit, dass Gespräche in der Bürgermeisterdienstversammlung geführt werden und seitens der Verwaltung recherchiert werde, wie man eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft organisieren könnte. Weitere Informationen oder gar eine Berichterstattung zum Ergebnis dieser Bemühungen gab es nicht.