Antrag zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben
am 23.2.2018
1. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die Zustimmung der Bundesregierung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere fünf Jahre. Die Verlängerung der Zulassung verstößt gegen das Vorsorgeprinzip, zu dem jede Bundesregierung verpflichtet ist.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
auf eigenen, ge- oder verpachteten landwirtschaftlich genutzten Flächen glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel nicht mehr zu verwenden. Pächter werden dazu aufgefordert die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenvernichtungsmitteln zu unterlassen. Bei Neuverpachtungen kommunaler Flächen wird der Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel zur Bedingung gemacht.
3. Der Magistrat
…nimmt Kontakt zu den regionalen Landwirten*innen auf, mit dem Ziel, diese zu einer glyphosatfreien Landwirtschaft zu bewegen.
…setzt sich dafür ein und wirkt darauf hin, dass in allen Kleingärtenanlagen sowie in privaten Gärten auf glyphosathaltige Mittel verzichtet wird. Dazu wird ein Informationsschreiben an alle Haushalte versendet.
…bekräftigt den Erlass des Hessischen Umweltministeriums von 2015, auf allen öffentlichen Flächen (Plätzen, Sportlätze, Wegraine, Friedhöfe etc.) auf den Einsatz glyphosathaltiger Mittel zu verzichten.
…setzt sich für ein vollständiges Verbot von glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel ein.
Begründung
Glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel zerstören unserer Artenvielfalt, erzeugen mit ihrer antibiotischen Wirkung resistente Bakterien im Boden und beeinträchtigen die Bodenfruchtbarkeit. Die Auswirkungen von Glyphosat auf die gesamte Tier- und Pflanzenwelt sind unkalkulierbar. Das alleine rechtfertigt ein Verbot der Anwendung dieser Substanz im Freiland.
Glyphosat und sein Hauptabbauprodukt AMPA (Aminomethyl-Phosphonsäure) gelangen in Organismen – auch in die des Menschen – und stehen im Verdacht Krebs auslösen zu können. Darüber hinaus erhöht Glyphosat das Risiko an neurodegenerativen Erkrankungen, wie Alzheimer, Parkinson oder Autismus zu erkranken. Deshalb muss der weiter Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln sowie der Import von mit Glyphosat belasteten Nahrungs- und Futtermitteln verboten werden.