Sozial-Chipkarte für den Wetteraukreis

Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 15. August 2018 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kommissionen des Wetteraukreises, dem DGB, den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Flüchtlingsinitiativen die Bedingungen für die Einführung einer Sozialchipkarte für den Wetteraureis zu erörtern und die Kosten zu prüfen.

Begründung:
Auch Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Teilhabe an der Gesellschaft. Das betrifft beispielsweise Moblilität/ÖPNV, Kulturveranstaltungen, kommunale Einrichtungen (wie Schwimmbad), kommunale Freizeitangebote für Kinder, Sportveranstaltungen, Bibliotheken-Nutzung, Volkshochschulkurse, Ermäßigung der Hundesteuer (Ersthund).
Als Beispiele können zahlreiche Initiativen von Städten und Kreisen herangezogen werden, die den Sozialpass, ein Sozialticket oder Sozialbonus seit Jahren gewähren und Erfahrungen damit gesammelt haben – auch was die Kosten angeht.
In Köln wird der Köln-Pass beispiesweise ohne Antrag automatisch zugestellt, wenn Menschen Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bekommen, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auf Antrag können Personen einen Köln-Pass erhalten, wenn sie vom Jobcenter Grundsicherung erhalten (Hartz4) bzw. ihren Niedriglohn aufstocken müssen.
Das gilt auch für Wohngeldberechtigte, Personen, die Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten,
Personen, deren Kind Frühförderung beommt, Rentner/innen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, Menschen, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und keine ausreichenden Mittel haben oder Menschen, die nur über ein sehr geringes Renteneinkommen verfügen, das maximal 30% über der Sozialhilfe / dem Arbeitlosengeld II liegt.
Diese Personen müssen einen Nachweis ihres Einkommens erbringen.