Rede zu den Mindestmengen und Gebühren bei Recyclinghöfen

Kreistagssitzung am 20. Februar 2019

Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,

Die in der Vorlage wiedergegebene Argumentation der Eichdirektion Hessen, erscheint der Fraktion Die Linke / Piraten nicht nachvollziehbar.
Warum soll es rechtlich unzulässig sein, bei einer Waage mit dem Eichwert 2 kg als kleinster, sicher messbarer Einheit diese nicht auch zur exakten Messung heranzuziehen?
Es trägt schon schildbürgerhafte Züge, wenn statt des Mindest-Eichwertes von 2 kg immer nur eine Mindestlast von 40 kg in Gebührenbescheiden abgerechnet werden darf.
Im Übrigen möchten wir auf die möglichen Folgen der beabsichtigten 40 kg Regelung aufmerksam machen:
Mit dieser vorliegenden Regelung ist zu erwarten, dass es nach der Änderung nicht nur zu einer Beschwerdeflut erboster Bürger kommen wird, sondern auch zu einem Anstieg der illegalen Entsorgung von kleineren Sperrmüllmengen.
Rechnen Sie also bitte den Anstieg der Entsorgungskosten für illegal deponierten Müll mit ein, bevor Sie die Anschaffung und den Betrieb zusätzlicher Plattformwaagen für die Kleinmengenverwiegung als zu teuer verwerfen.
Wir plädieren auch aus Umweltschutz-, hygienischen und ästhetischen Gründen für die Kleinmengenverwiegung und lehnen die Einführung einer Mindestlastpauschale ab.