Eine Sozialchipkarte für den Wetteraukreis einführen

Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 5. Juni 2019 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Im Wetteraukreis wird eine Sozialchipkarte eingeführt.

Verhandlungen mit den Städten und Gemeinden des Wetteraukreises werden aufgenommen, um sich über die Nutzungsmöglichkeiten und den Kostenausgleich zu einigen. Bis Ende Oktober 2019 legt der Kreisausschuss ein Konzept vor, welche Vergünstigungen mit der Sozialchipkarte im Wetteraureis ermöglicht werden sollen.

Die Chipkarte wird ohne Antrag automatisch zugestellt, wenn Menschen Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bekommen, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Chipkarte wird auf Antrag zugestellt, wenn Personen Grundsicherung vom Jobcenter erhalten (Hartz4) bzw. ihren Niedriglohn aufstocken müssen, für Wohngeldberechtigte, für Personen, die Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten oder Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für ihre Kinder,
Personen, deren Kind Frühförderung bekommt, Menschen, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und keine ausreichenden Mittel haben oder Menschen, die nur über ein geringes Renteneinkommen verfügen, das unter der Pfändungsgrenze liegt.
Diese Personen müssen einen Nachweis ihres Einkommens erbringen.

Begründung:

Armut ist ein zunehmendes Problem: Inzwischen sind 20 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland arm oder von Armut bedroht. Glücklicherweise liegt der Armutsanteil im Wetteraukreis darunter, bei etwa 15 Prozent. Aber auch das ist kein Randphänomen mehr, sondern ein beachtlicher Bevölkerungsanteil.

Auch Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Teilhabe an der Gesellschaft. Das betrifft beispielsweise Moblilität/ÖPNV, Kulturveranstaltungen, kommunale Einrichtungen (wie Schwimmbad), kommunale Freizeitangebote für Kinder, Musikunterricht oder Musikverein für Kinder, Sportveranstaltungen, Bibliotheken-Nutzung, Volkshochschulkurse, Ermäßigung der Hundesteuer (Ersthund).
Im April 2019 wurde in den Ausschüssen JSFGG und HFP eine Recherche zur Einführung einer Sozialchipkarte vorgestellt. Die Kosten werden dort benannt.
Wir halten die Sozialchipkarte für finanzierbar. Wenn ein zweiter Kreisbeigeordneter finanzierbar ist, sollte eine solche soziale Leistung ebenfalls finanzierbar sein!