Warum eine Weihnachstbeihilfe für Kinder aus einkommensschwachen Familien?

Rede in der Kreistagssitzung am 30. Oktober 2019
TOP 14 – Antrag DIE LINKE. / Piraten für eine Weihnachtsbeihilfe als Einmalzahlung

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

Sie werden auch dieses Jahr diesen Antrag ablehnen. Herr Becker wird sich sicherlich wieder eine Begündung überlegt haben, die – wie in den Jahren davor – vom Thema ablenkt und das Gewissen beruhigt.
Es wird alles sein, wie voriges Jahr.
Nur wissen Sie:
Die Kinderarmut ist nicht wie voriges Jahr!
Jüngere Untersuchungen zeigen: Kinder aus armen Familien fallen immer weiter zurück bei der gesellschaftlichen Teilhabe.

Jetzt wird an dieser Stelle immer angeführt: Die Sozialleistungen für Kinder sind doch gestiegen.
So wurde zum Beispiel das Kindergeld von 194 auf 204 Euro erhöht.
Wenn Sie jetzt, meine Damen und Herren, Kinder haben, können Sie ihnen nun mehr zugute kommen lassen.
Doch die Familien, die am wenigsten haben und von Hartz4 leben müssen, haben nichts von der Kindergelderhöhung! Das Kindergeld wird vom Jobcenter in voller Höhe von Hartz4 abgezogen.
Vom Kindergeld verbleibt nichts!

An dieser Stelle sagen Sie dann auch gerne:
Dafür gibt es Leistungen vom Bildungs- und Teilhabepaket.
Das ist seit dem 1. August erhöht worden von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Zuschüsse für Vereinsmitgliedschaften stiegen von 10 auf 15 Euro. Das soll die soziale Teilhabe ermöglichen.
Guter Plan. Am Ende ist es dann so:
Die tatsächlichen Schulkosten liegen je nach Jahrgang zwischen 200 und 400 Euro.
Das haben wissenschaftliche Untersuchungen festgestellt.
Das heißt, gerade die armen Eltern müssen hier noch einmal kräftig selber zahlen und wissen gar nicht, woher sie das Geld nehmen sollen.
Und was diese zehn oder 15 Euro anbelangt für Teilhabe, so nehmen nur 15 Prozent aller Berechtigten diese Leistung tatsächlich in Anspruch.
Warum ist das so?
Es bleiben immer Restkosten, für die die Eltern kein Geld haben.
Nehmen Sie den Fußballverein: Da kann man zwar mit diesen 15 Euro gerade den Beitrag bezahlen, aber wenn dann die Schuhe gekauft werden müssen, wenn die mittlerweile ziemlich teuren Trikots gekauft werden müssen, wenn es auf Turnierfahrten geht – das können diese Eltern nichts zuschießen. Und deswegen nehmen sie diese Leistungen erst gar nicht in Anspruch.

Ihre alljährliche Begründung, unseren Weihnachtsbeihilfeantrag abzulehnen war ja:
Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wären ausreichend für das sozio-kulturelle Existenzminimum von hilfebedürftigen Kindern.
Das sagt hier die SPD, obwohl man selbst in ihrem Parteiorgan, dem „Vorwärts“, das Gegenteil lesen könnte, wenn man denn wollte.

Meine Damen und Herren,
dann wollen wir uns also an dieser Stelle auch wiederholen:
Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es für Weihnachten nicht – nicht mal für ein Buch!
Für ein Kind zwischen 15 und 17 Jahren enthält der Regelsatz bei Hartz4 monaltlich 23 Cent für Bildung. Für ein Weihnachtsgeschenk enthält er nichts!
Wenn ein Gesetz Kindern ein Weihnachtsgeschenk vorenthält, oder die Eltern zwingt, sich ein Geschenk vom Munde abzusparen, dann sollte man zeigen, wie unsozial dieses Gesetz ist und sich nicht zu seiner Verteidigung in die Bresche werfen! Dann sollte man Mittel und Wege finden, wenigstens zu Weihnachten mal Nächstenliebe zu zeigen. Wir nennen das Solidarität.

Wir beantragen deshalb erneut, eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro als Einmalzahlung für jedes Kind aus einer hilfebedürftigen Familie.

Danke für die Aufmerksamkeit.