Skandalurteil eines Richters am Verwaltungsgericht Gießen will NPD salonfähig machen

Voller Empörung nimmt DIE LINKE. Wetterau zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht Gießen nicht nur den hetzerischen Text des NPD-Plakats „Migration tötet!“ für straffrei erklärt hat, sondern der federführende Verwaltungsrichter gleichzeitig viel Mühe darauf verwendet hat, mit einer ausführlichen Entscheidungsbegründung den NPD-Text für gerechtfertigt zu erklären.

So heißt es dort zum Beispiel, 2015 seien „die deutschen Grenzen… im Sinne eines Eindringens… überrollt“ worden; das sei „durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar“. Ähnlich rechtfertigt Richter Andreas Höfer die Kernaussage des NPD-Plakats „Migration tötet!“. Nach seitenlangen Hinweisen auf Wanderungsbewegungen aus der Zeit vor Christus über die des Römischen Reiches bis hin zu den Einwanderungen in Nord- und Südamerika und solchen der Neuzeit kommt Verwaltungsrichter Höfer zu dem Ergebnis: „Aus den vorzitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen.“

Die Sprecherin der hessischen Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Silvia Gingold, Tochter der antifaschistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold, betont: „Eine Rechtsprechung, die die Hetze der NPD zu rechtfertigen versucht, ist untragbar. Sie bestärkt diejenigen Kräfte, die mit ihrer Hetze zur Gewalt gegen Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer führen.“

DIE LINKE. Wetterau begrüßt, dass Revision beantragt wurde. Der Kreisvorstand erklärt: „Wir stehen solidarisch zur Bürgermeisterin von Ranstadt, die diese unseligen Plakate abhängen ließ!“

Richter Andreas Höfer vom Gießener Verwaltungsgericht machte sich die Volksverhetzung der NPD zu eigen. Dabei weiß Höfer ganz sicher genau, dass es die NPD ist, die durch und durch antidemokratisch ist. Der Gießener Richter hatte schon vergangenes Jahr, ebenfalls im Rahmen eines Urteils, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Asylrecht massiv angegriffen. Dabei hatte er u.a. angeregt, dass das BVerfG doch lieber einmal hätte prüfen sollen, ob Terroristen sich überhaupt auf die deutsche Rechtsordnung und die Europäische Menschenrechtskonvention berufen könnten (LTO, 2.12.19) Desweiteren polemisierte er gegen die Bezeichnung „Amt“ im Zusammenhang mit dem Jobcenter: Center sei kein deutsches Wort und für ein Amt unzulässig. Wer klatschte Beifall? Das Faschistenblatt „Junge Freiheit“. 

Eine solche Rechtsentwicklung auch in der Rechtsprechung ist entschieden abzulehnen.