Einrichtung eines Sozialfonds: Digitale Endgeräte und Internet für Kinder einkommensschwacher Familien

Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 1. Juli 2020
nachfolgenden Antrag.

Der Kreistag möge beschließen:
Einrichtung eines Sozialfonds für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten und Förderung eines Internetzugangs.

1. Der Kreisausschuss wird beauftragt dafür zu sorgen, dass der Wetteraukreis als Schulträger schnell und unbürokratisch ermöglicht, dass in seinen Schulen digitale Geräte (Computer/Laptops/Drucker) zur Verfügung stehen, die an bedürftige Schüler*innen ausgeliehen werden können. Darüber hinaus sollen Fördermittel für einen häuslichen Internetzugang bereitgestellt werden, um die Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren.
2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, einen „Sozialfonds-Coronahilfe“ in Höhe von
150 000 Euro aufzulegen und damit die Bundes- und Landeszuweisungen aufzustocken.
3. Der Kreisausschuss wird beauftragt, eine Richtlinie für die Ausschüttung der Mittel des Sozialfonds zu erarbeiten.

Begründung:

Seit 16. März 2020 sind die Schulen zur Vermeidung weiterer Infektionen durch das Covid-19-Virus bundesweit geschlossen. Eine teilweise Öffnung erfolgte im Mai. Doch der Unterricht wird auch weiterhin digital fortgesetzt. Digitaler Unterricht ist für die meisten Schüler*innen und Schüler verpflichtend. Es ist möglich und wahrscheinlich, dass das Homeschooling weit in den Herbst hinein, wenn nicht länger stattfinden wird.
Viele einkommensschwache Haushalte sind indes nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Mit jedem weiteren Tag, an dem kein Präsenzuntericht stattfindet, wachsen deshalb die Rückstände bei diesen Kindern.

Von den 500 Millionen Förderung des Bundes erhält Hessen nach dem Königssteiner Schlüssel 39 Millionen zur Ausstattung von Schulen bzw. Schüler*innen mit digitalen Endgeräten. Das Land Hessen stockt den Betrag nochmal um 10 Prozent auf, so dass eine Summe von 42.900.000 Euro für Hessen bereitsteht. Dieses Geld soll bedürftigen Schüler*innen zugute kommen, denen für einen Zugang zum „digitalen Klassenzimmer“ die Technik fehlt.
Zunächst war man davon ausgegangen, dass bedürftige Schüler*innen 150 Euro erhalten, um sich auszustatten. Doch Sozialverbände stellten sehr schnell klar, dass dieser Betrag nicht ausreicht, ein arbeitsfähiges Gerät anzuschaffen. Zumal das „digitale Klassenzimmer“ auch einen Internetvertrag mit ausreichend großem Datenvolumen verlangt oder das Ausdrucken von Arbeitsblättern – alles zusätzliche Belastungen für die betroffenen Familien, für die das Geld fehlt.
Während der Corona-Zeit geraten bedürftige Familien unter zusätzlichen finanziellen Druck: Etwa, weil die Kinder sonst in der Schule kostenloses Mittagessen haben und jetzt zu Hause sind. Dadurch entsteht ein zusätzlicher finanzieller Bedarf. Dass dann noch Geld für Ausgaben, wie neue Technik oder Internet übrig ist, ist unwahrscheinlich. In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind 2020 für 0-6-Jährige 76 Cent, für
6-14-Jährige noch 55 Cent, für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent und für volljährige im Elternhaus lebende Erwachsene 88 Cent für Bildung enthalten.

Bisher gibt es laut Antwort des Landrats vom 29. Mai 2020 auf eine Anfrage der Linken vom 8. Mai 2020 noch keine Vorgabe des Landes, wie die Förderung verteilt und ausgezahlt wird.
DIE LINKE. sieht eine Möglichkeit, den hessischen Sozialindex des Kultusministeriums bei der Zuteilung der Förderung zugrunde zu legen. Das ist aber kein Kreisproblem.
Aber es ist ein Problem des Kreises, als Schulträger dafür zu sorgen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien – immerhin mehr als ein Fünftel – so ausgestattet sind, dass sie am Unterricht teilnehmen können.

Hier sollte schnell und unbürokratisch geholfen werden. Natürlich braucht es dazu einen Kriterienkatalog, der aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen man fördert.