Gebührenbefreiung im Kindergarten bedarfsgerecht gestalten

Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Der Stadt Karben
am 22. 8. 2019 Antragsteller: Uwe Maag (DIE LINKE.)

Gebührenbefreiung im Kindergarten bedarfsgerecht gestalten

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben möge beschließen:
Der bisherige § 7 der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten
„Kostenbefreiung im Kindergarten Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB zum 01.08.2018 werden für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt die nach §§ 4 und 5 festgelegten Betreuungsgebühren für das Basismodul von 06:45 -12:45 Uhr nicht erhoben. Die Kinder des Waldkindergartens sind von 8:00 bis 14:00 Uhr freigestellt.“
wird wie folgt geändert:

„Kostenbefreiung im Kindergarten Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB zum 01.08.2018 werden für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt die nach §§ 4 und 5 festgelegten Betreuungsgebühren für 6 Stunden innerhalb der Öffnungszeiten der Kindergärten nicht erhoben.“

Begründung:
Nimmt man das politische Ziel der Gebührenbefreiung im Kindergarten ernst, so wird diese schon durch die Landespolitik unzureichend ausgestaltet, da sie sich nur auf 6 Stunden täglich und auf die Altersklasse ab 3 Jahren beschränkt. Die Stadt Karben verschlechtert derzeit die Situation der Eltern noch zusätzlich, indem sie die sechs Stunden noch auf konkrete Uhrzeiten beschränkt. Dies hat mit bedarfsgerechter Gestaltung der Gebührenbefreiung nichts mehr zu tun und muss überwunden werden.