DIE LINKE. beantragt 25 000 Euro für Frauen und Jugendsport.
Bezugnehmend auf die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu den Drucksachen-Nr.2011-3594 „Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH“,
„Aufnahme neuer Gesellschafter und Änderung des Gesellschaftsvertrages“
stellt die Fraktion DIE LINKE. folgenden geänderten Antrag:
Der Kreistag möge nunmehr beschließen:
1. den jährlichen Zuschuss an die Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH in derzeitiger Höhe von € 50 000,- auf € 25 000,- herabzusetzen. (Teilhaushalt 15000 Kto.Nr. 7356020)
2. den jährlichen Zuschuss an die Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH , dauerhaft auf € 25 000 zu begrenzen .
3. den §10 Absatz 1 Ziffer o) des Gesellschaftsvertrages wie folgt in einem 2. Absatz , zu ergänzen :
Zuschüsse des Wetteraukreises die den Betrag von € 25 000 überschreiten, bedürfen zwingend der Zustimmung durch den Kreistag des Wetteraukreises.
4. den eingesparten Betrag von € 25 000,- anteilmäßig dem Teilhaushalt 01030, Frauen und Chancengleichheit (Aufstockung des Kto.Nr.712401)
sowie dem Teilhaushalt 08000, Jugendsportförderung (Kto.Nr. 7111010) zuzuweisen.
Begründung:
Im Haushalt 2012/2013 haben durch Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen die Bereiche Frauen und Chancengleichheit sowie die Jugendsportförderung weniger Mittel zur Verfügung.
Der Teilhaushalt 15000 Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH wurde weitestgehend von Kürzungen ausgenommen.
Die mit Drucksachen-Nr.2011-3594 beabsichtigte Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Aufnahme neuer Gesellschafter (OVAG AG und Verein Wirtschaft Wetterau) nehmen wir zum Anlass zu fordern, dass der Bereich Wirtschaftsförderung an der Haushaltskonsolidierung des Wetteraukreises beteiligt werden muss.
Durch die Aufnahme der neuen Gesellschafter besteht keinesfalls die Gefahr, dass die Gesellschaft durch die Absenkung der Kreiszuschüsse in wirtschaftliche Schieflage gerät, da dieser Fehlbetrag durch die neuen Gesellschafter ausgeglichen wird.
Die Fraktion DIE LINKE. ist der Auffassung, dass die Beteiligung des Wetteraukreises, an der Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH zukünftig einen symbolhaften Charakter haben sollte.
Ferner sehen wir, durch den §10 Abs.1 Ziffer o) im Gesellschaftsvertrag, die Haushaltshoheit des Kreistages verletzt.
Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE., dass Zuschüsse an die Wirtschaftsförderung Wetterau GmbH über den Betrag von
€ 25 000 hinaus zwingend durch den Kreistag des Wetteraukreises genehmigt werden müssen, sowie dass der §10 Absatz 1 , Ziffer o) entsprechend Ziffer 3 des Antrags geändert wird .
Die Fraktion DIE LINKE. beantragt den freiwerdenden Betrag den oben genannten Teilhaushalten 01030 und 08000 zweckgebunden zuzuführen.
Die Fraktion DIE LINKE. schätzt die Arbeit im Bereich Frauen und Chancengleichheit sehr hoch ein und sieht eine Reduzierung des Arbeitsbereichs als drastischen Rückschritt an.
Gleiches gilt natürlich auch für die Sportvereine, deren Helfer, Trainer, etc. im Bereich der Jugendsportförderung Leistungen – oft unentgeltlich – für den Wetteraukreis erbringen.
Hier verweisen wir auf das Schreiben des Sportkreises Wetterau e.V. vom 15. 11. 2011, „Sportentwicklung im Wetteraukreis“.
Was ist daraus geworden?
Der Antrag wurde abgelehnt.