„Leichte Sprache oder Einfache Sprache ist ein feststehender Begriff.
Damit wird eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise bezeichnet. Ziel der Leichten Sprache ist es, komplexe Sachzusammenhänge einfach und verständlich darzustellen.
Einfache, klare Sätze und ein übersichtliches Schriftbild zeichnet Leichte Sprache aus.
Leichte Sprache wurde entwickelt, um Barrierefreiheit zu schaffen – was im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ja sinnvoll wäre.
„Sag es einfach!“ Das erleichtert aber nicht nur behinderten Menschen den Kontakt zu Behörden und Verwaltungen.
Jeder kann leichte Texte besser verstehen als das übliche Amtsdeutsch.
In den letzten Jahren haben sich zahlreiche öffentliche Einrichtungen entschieden, ihren Schriftverkehr auf leichte Sprache umzustellen.
Das ist nicht ganz einfach:
Einmal muss die Rechtssicherheit gewährleistet sein und zum Anderen müssen Mitarbeiter/innen lernen, in Leichter Sprache zu kommunizieren.
Wir haben in unserer Antragsbegründung auf Regelwerke und Leitfäden zum Umgang mit Leichter Sprache hingewiesen.
Diese Regelwerke könnten vom Wetteraukreis genutzt werden, um eine Umstellung zu bewerkstelligen.“