Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Friedberg, Februar 2021
Stärkung der Friedberg Wohnungsbaugesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zur Stärkung der Friedberg Wohnungsbaugesellschaft
durchzuführen. Der Gesellschaftervertrag ist dazu – wenn nötig – entsprechend anzupassen.
Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
1) Das Eigenkapital der Wohnungsbau GmbH wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt um 1 Mill €
aufgestockt. Die Mittel hierfür sind im Nachtragshaushalt 2020, spätestens jedoch im Haushalt 2021
einzustellen.
2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind an Weisungen des Magistrats gebunden.
3) Eine Mißachtung des Weisungsrechts führt zur sofortigen Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds. Bei
der Neubesetzung werden weiterhin die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung
berücksichtigt.
4) Bei Investitions-, Verkauf-, Kauf- und Sanierungsentscheidungen mit einem kumulierten Volumen von
über 500.000 € ist vor Beschlussfassung des Aufsichtsrats eine Stellungnahme der
Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Der Magistrat übt in diesem Falle die Weisungspflicht über
die Mitglieder das Aufsichtsrates im Sinne der Stadtverordnetenversammlung aus.
Begründung:
In Zeiten großer Wohnungsknappheit wird die Arbeit der städtischen Friedberger
Wohnungsbaugesellschaft immer wichtiger. Es ist deshalb im Sinne der Allgemeinheit die Arbeit der
FBW Gmbh durch eine Kapitalerhöhung zu stärken und näher an die demokratischen Organe
anzubinden. Dies ist zur Zeit nur begrenzt der Fall.
Duch die geforderten Maßnahmen wird die demokratische Selbstverwaltung im Sinne der HGO (§ 125 in
Verbindung mit § 9) gestärkt.