Dumpinglöhne bei der Wetterauer Schulsozialarbeit?

Sehr geehrter Herr Häuser!
Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Für die Versorgung der Wetterauer Schulen mit Schulsozialarbeit erhielten die RDW
nach Ausschreibung den Zuschlag. Bitte erläutern Sie alle Kriterien, die dafür eine Rolle spielten.

Antwort: Sämtliche nachfolgend aufgeführten Kriterien waren der europaweit erfolgten Auftragsbekanntmachung 2021/S 015-034291 zu entnehmen.

Zwecks Feststellung der Eignung mussten folgende Kriterien nachgewiesen werden:

– Referenzprojekte der letzten drei Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
  jeweils unter Angabe der konkret erbrachten Leistun-gen sowie der Benennung eines Ansprechpartners
  beim jeweiligen Auftraggeber mit Kontaktdaten bzw. Beschreibung der Erfahrungen in der Sozialarbeit in
  Schulen
– Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis anhand Umsatz der letzten der
  abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie entsprechende Eigenerklärung dazu.
– Aktueller Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
– Aktueller Auszug auf dem Handels- oder Berufsregister sowie Eigenerklärung dazu
– Bewerbergemeinschaftserklärung für den Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft
– Nachunternehmerliste für die Leistungen, bei welchen Nachunternehmer eingesetzt werden
– Nachweis als anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
– Erklärung zum Fachkräftegebot entsprechend § 72 SGB VIII
– Erklärung über Tariftreue
– Verschwiegenheitserklärung gemäß § 5 Abs. 3 Vergabeverordnung

Im Rahmen der Angebotsabgabe mussten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
– Vollständig ausgefüllter Vordruck der Kalkulation
– Kurz-Konzept zur „Sozialarbeit unter den Bedingungen der Pandemie“
– Begleitendes Anschreiben

In den allgemeinen Hinweisen zu dieser Ausschreibung waren unter Punkt 1.11 die entsprechenden Zuschlagskriterien benannt und veröffentlicht. Demnach wird der Auftrag an das Unternehmen vergeben, welches das wirtschaftlichste Angebot anbietet.

Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
a) Das Angebot, welches bezogen auf den Gesamtpreis den höchsten Personalkostenanteil der pädagogischen Fachkräfte ausweist, erhält 100 Punkte. Alle übrigen Angebote, die einen niedrigeren Personalkostenanteil ausweisen als das Angebot mit dem höchsten Personalkostenanteil, werden nach einer linearen Interpolation bepunktet. Die Bewertung des Preises fließt zu 20 % in die Angebotswertung ein.
b) Das dem Angebot beizufügende Kurzkonzept zur „Sozialarbeit unter den Bedingungen einer Pandemie“ wird entsprechend einer Auswertungsmatrix bewertet. Diese Matrix steht als Anlage in den Vergabeunterlagen zur Verfügung, Hiernach können auf die Antworten zu den sechs gestellten Fragen maximal 100 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl fließt zu 20% in die Angebotswertung ein.
c) Das Angebot, welches den niedrigsten Gesamtpreis ausweist, erhält 100 Punkte. Alle übrigen Angebote, die einen höheren Preis ausweisen als das Angebot mit dem niedrigsten Preis, werden nach einer linearen Interpolation bepunktet. Die Bewertung des Preises fließt zu 60% in die Angebotswertung ein.
Den Zuschlag erhielt der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtpunktzahl erreicht.

2. Einige Kommunen oder auch Trägervereine haben – oft seit Jahren – freiwillig Sozialarbeiter:innen-Stellen finanziert. Was passiert mit diesen Stellen? Werden sie parallel weiter arbeiten? Werden sie zusammenarbeiten? Müssen sie aufhören? Oder werden sie beim RDW eingegliedert?

Antwort: Diesbezüglich gibt es durch den Trägerwechsel keine Veränderungen, da die Kommunen Auftraggeber sind.

3. Werden die Sozialarbeiter:innen der bisherigen Träger von den RDW übernommen?
Beziehungsweise: Können sie sich bei den RDW für den jetzt nötigen Stellenaufbau bewerben?

Antwort. Eine Bewerbung beim Träger RDW ist möglich und teilweise wurden wohl bereits Verträge geschlossen.

4. Wenn 2 zutrifft: Zu welchen Konditionen werden die Sozialarbeiter:innen beschäftigt oder übernommen? Der Presse war zu entnehmen, dass erhebliche Lohneinbußen bei einem Wechsel zu den RDW hingenommen werden müssen. Ist das richtig? Wie hoch sind die Lohneinbußen?

Antwort: Die Fragen 4 und 5 werden zusammen wie folgt beantwortet:

5. Wie werden die Sozialarbeiter:innen bei der RDW bezahlt?
Welcher Tarif und welche Eingruppierung gelten?

Antwort: Alle Bieter, somit auch RDW, mussten im Rahmen der Ausschreibung eine „Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)“ abgeben. Durch diese Tariftreueregelung ist der Auftragnehmer eines öffentlichen Vergabeverfahrens verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein tariflich festgelegtes Entgelt zu zahlen bzw. andere sich aus einem Tarifvertrag ergebenden Bestimmungen einzuhalten.

6. Werden bei den RDW Fachkräfte mit entsprechendem Studium für die Schulsozialarbeit eingesetzt?

Antwort: Ja.

7. Was ist mit angefangenen Projekten der bisherigen Träger? Werden diese von den RDW fortgesetzt? Oder werden die vormaligen Träger, die diese Projekte konzipiert haben für ihre Projektkonzeptionen entgolten? Wird es bei Fortführung eine Einarbeitung oder Übergabe geben?

Antwort: Projekte, die sich bewährt haben, werden in Absprache mit den Schulleitungen fortgesetzt. Der bisherige Träger ist vertraglich zur Einarbeitung des neuen Trägers verpflichtet.

8. Benutzen die Sozialarbeiter:innen der RDW dieselben Räumlichkeiten – falls andere Träger weiterhin tätig sind? Betreuen sie dieselben Schüler:innen? Nutzen sie sonstige Arbeitsmittel, wie der bisher dort tätige Auftragnehmer? Verändert sich die Tätigkeit für diejenigen Sozialarbeiter:innen, die übernommen werden?

Antwort: Durch den Trägerwechsel wird es keine diesbezüglichen Veränderungen geben.

9. Wie ist es mit der langfristigen Sicherung der Schulsozialarbeit bestellt? Wir haben erfahren, dass in einigen Schulen die Schulsozialarbeit öfter gewechselt hat.
Wie soll mit dem neuen Träger erreicht werden, dass eine längerfristige Dauer möglich wird und gleichbleibende Vertrauenspersonen arbeiten?

Antwort: Die Laufzeit des Vertrages wurde von vier auf sechs Jahre erhöht. Eine längere Vertragslaufzeit ist rechtlich nicht möglich.