Weihnachstbeihilfe für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen

Sehr geehrter Herr Häuser,
Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 15. September 2021 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:
Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, bzw. berechtigt sind, Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket BUT in Anspruch zu nehmen, erhalten vom Wetteraukreis jeweils zu Weihnachten eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro als Einmalzahlung.

(Nach SGB II § 11a (Nicht zu berücksichtigendes Einkommen) Abs. 5 gilt: Geschenke und Zuwendungen, die ohne „eine rechtliche oder sittliche Pflicht“ erbracht werden, „sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit (…) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.“)

Begründung:
Sie haben in den vergangenen Jahren unseren Antrag auf Weihnachtsbeihilfe für Kinder im Sozialhilfebezug und für einkommensschwache Familien immer abgelehnt. Wie wir meinen, mit zum Teil abenteuerlichen Begründungen. Denn auch Ihre Parteien setzen sich verbal gegen Kinderarmut ein. Leider bisher ohne praktische Konsequenzen. Und nach wie vor sichert Hartz4 für die betroffenen Kinder nicht die Teilhabe an der Gesellschaft – weder in der Bildung, noch am kulturellen Leben.

Warum stellen wir diesen Antrag erneut?
Schon vor der Covid-19-Pandemie lebte ein beträchtlicher Teil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland in Armut. Die Pandemie verschärft bestehende Probleme. Inzwischen lebt jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut.
Das bedeutet öfter einen leeren Magen aber es bedeutet auch schlechtere Bildungschancen, mangelhaften Ernährung und Gesundheit, das Gefühl der Scham und wenig Selbstvertrauen.
„Der Sicherung der Kinderrechte muss jetzt höchste Priorität eingeräumt werden“, sagt UNICEF Deutschland. Der letzte UNICEF-Bericht zeigt weiter, dass die gute Konjunktur der vergangenen Jahre nicht ausreichend genutzt wurde, um relative Kinderarmut zurückzudrängen.
Der paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert: Die bestehenden sozialen Sicherungssysteme reichen nicht aus, um Kinderarmut effektiv zu verhindern. Obwohl die Hartz-IV-Quoten sinken, wächst die Kinderarmut überdurchschnittlich.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband belegt das mit einer Studie:
Trotz verschiedener sozialpolitischer Reformen bspw. beim Kinderzuschlag seien Minderjährige mit einer Armutsquote von 20,5 Prozent im Vergleich zu anderen Altersgruppen überproportional von Armut betroffen. Der Paritätische fordert wirksame Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarmut, darunter u.a. die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.
Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche (20,5 Prozent) lebten inzwischen in Armut. Besonders hart und häufig treffe es unverändert Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Insgesamt seien die Leistungen der Grundsicherung deutlich zu niedrig bemessen und ergänzende familienpolitische Maßnahmen nicht ausreichend, um Familien und Kinder effektiv vor Armut zu schützen, so die Kritik.
„Jüngere Reformen bei Leistungen wie Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss holen zwar verstärkt Familien mit Kindern aus dem SGB-II-Bezug, aber sind mitnichten armutsfest”, erläutert der Autor der Studie Dr. Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.
Gewarnt wird in der Studie zudem vor einer aktuellen Verschärfung der Lage, die sich (noch) nicht in den amtlichen Daten abbildet: Die Folgen der Corona-Pandemie belasteten gerade einkommensarme Familien zusätzlich, wie die Autoren skizzieren.
„Es ist beschämend und erschütternd, wie sich Kinderarmut in diesem reichen Land verschärft und verhärtet. Das Ausmaß und die Entwicklung der Armut von Kindern und Jugendlichen sind nicht nur besorgniserregend, sondern skandalös und ein Ausdruck armuts- und gesellschaftspolitischen Versagens”, so Dr. Joachim Rock, Leiter der Forschungsstelle sowie der Abteilung Arbeit, Soziales und Europa im Paritätischen Gesamtverband.
Der Verband sieht die Notwendigkeit, Verteilungsfragen neu zu diskutieren: „Alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Kluft zwischen arm und reich zu schließen, kommen auch Familien und damit Kindern zugute”, heißt es in der Studie.

In den vergangenen Jahren wurden Anträge der Linken auf eine Weihnachtsbeihilfe für Wetterauer Kinder im Kreistag abgelehnt.
Mit wechselnden Begründungen: Z.B. man könne keine einmaligen Leistungen bewilligen,
da man dann gegen die im SGBII intendierten Absichten angehe. Oder: Mit dem
„Bildungs- und Teilhabepaket“ (BUT) sei das sozio-kulturelle Existenzminimum von
hilfebedürftigen Kindern ausreichend gesichert.
Immer war klar: Diese Begründungen dienen nur dazu, die Ausgaben für den Wetteraukreis nicht zu erhöhen.
DIE LINKE. stellt diesen Antrag erneut, um auf die Verantwortung zu drängen, die auch der Wetteraukreis in der Bekämpfung von Kinderarmut hat.