Die Fraktion DIE LINKE. bat um die Beantwortung der unten stehenden Fragen.
Am 26. Oktober 2021 antwortete Sozialdezernentin Becker-Bösch.
1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft? Wie weit ist die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses gediehen?
2. Wie viele Kommunen wollen sich bis jetzt beteiligen?
3. Was sind die Argumente der Kommunen, die eine Beteiligung abgelehnt haben?
4. Gibt es schon konkrete Planungen für Projekte?
Antwort: Fragen 1-4 werden gemeinsam beantwortet.
Der vom Kreistag beschlossene Gesellschaftervertrag befindet sich derzeit in rechtlicher Prüfung hinsichtlich der Einhaltung des EU-Beihilferechts sowie §121 HGO. Parallel erfolgt bereits die Erarbeitung der Förderrichtlinie. Dies wird maßgeblich für die Beteiligung der Kommunen sein. Zwei bis vier Kommunen haben bereits jetzt schon definitiv Interesse bekundet. Projektplanungen obliegen dann ausschließlich der neuen Gesellschaft.