Realistische Kosten der Unterkunft berechnen! Endlich einen Mietspiegel einführen!

Die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 6. Oktober 2021 folgenden Antrag.

Der Kreistag möge beschließen:

1. Die Berechnungen zu den Mietobergrenzen des Wetteraukreises werden bis Januar 2022 so überarbeitet, dass die Wohnkostenlücken geschlossen werden.
Ziel muss sein, dass keine Differenz zwischen den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und den laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft entsteht.
Insbesondere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern darf kein Geld mehr vorenthalten werden.

2. Das Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen wird durch einen qualifizierten Mietspiegel ersetzt.

Begründung:

1.
Eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag (Drucksache 19/31600) vom Juli 2021 zeigt, dass im Wetteraukreis nach wie vor für eine maßgebliche Anzahl von Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bezug die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft stark unterschritten werden.

Die Überarbeitung der Mietobergrenzen des Wetteraukreises steht an. Zum 1. Januar 2022 müssten turnusgemäß die Mietobergrenzen angepasst und umgesetzt sein. Dafür muss auch die zugrunde liegende Datenbasis zu überarbeitet und angepasst werden. Das ist die Gelegenheit, die Wohnkostenlücken zu beenden.
Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten hatte in der vergangenen Wahlperiode mit Antrag vom 14. Januar 2020 in der Kreistagssitzung am 12. Februar 2020 auf den Sachverhalt hingewiesen, dass seit Jahren für eine maßgebliche Anzahl von Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bezug die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft deutlich unterschritten werden (Laut kleiner Anfrage der Linkspartei im Bundestag, Drucksache 19/13029). Der Antrag wurde in den Ausschuss für JSFGG verwiesen und stand dort mehrfach auf der Tagesordnung. Zuletzt wurde er abgelehnt, da die Mehrheit im Kreistag der Auffassung folgte, es gebe im Wetteraukreis keine nachweislichen Differenzen zwischen laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und den laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft.
Im Juli 2021 ist einer Antwort der Bundesregierung zu einer erneuten Kleinen Anfrage der Linkspartei (Drucksache 19/31600) zu entnehmen, dass es doch weiterhin eine Wohnkostenlücke auch im Wetteraukreis gibt.
Der Statistik sind Zahlen aus 2020 zugrunde gelegt (Siehe Anhang).

2.
Das Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen des Wetteraukreises schafft es in seiner derzeitigen Verfasstheit nicht, die Differenz zwischen laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft in Deckung zu bringen.

Auch das seit 1. Januar 2020 gültige „Schlüssige Konzept“ ist nur seiner Form nach schlüssig erstellt. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen im einfachen unteren (laut Gesetz NICHT einfachsten untersten, SGB II, §22) Wohnungsmarktsegment übernommen werden. Das Bundessozialgericht hat wiederholt darauf verwiesen, dass zu den ermittelten Obergrenzen auch wirklich Wohnungen frei und verfügbar sein müssen. Die Datenbasis des Wetteraukreises wird nicht allein dadurch besser, dass möglichst viele Daten zusammengetragen werden – zum Beispiel ein unverhältnismäßig hoher Anteil an veralteten Bestandsmieten. Zudem zeigen die langen Wartelisten der Wohnungsbaugesellschaften, dass nicht ausreichend Wohnungen im unteren Preissegment frei und verfügbar sind.

Frei und anmietbar sind Wohnungen, die auf dem Wohnungsmarkt verfügbar sind! Deshalb ist das reglementierende Schlüssige Konzept durch einen qualifizierten Mietspiegel zu ersetzen.