Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus einkommnesschwachen Familien

TOP 19
Weihnachtsbeihilfe
Kreistagssitzung am 15. September 2021

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

nachdem dieser Antrag eingegangen war, hörten wir: „Daran kann man sehen, wie weit das Jahr schon fortgeschritten ist.“ Also das ist schon auch eine Art Armut, wenn einem zum Thema Kinderarmut nichts anderes einfällt. Zum Glück ist das nicht überall so.

Meine Damen und Herren,
auch in der Wetterau sollte endlich zur Kenntnis genommen werden, dass 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung leben müssen. Davon 1,6 Millionen Kinder, obwohl ihre Eltern erwerbstätig sind!
Nicht umsonst setzen sich inzwischen viele gesellschaftliche Gruppen – zum Beispiel UNICEF, der Kinderschutzbund, Caritas, Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband, der VDK, der DGB, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und noch viele mehr – für eine Kindergrundsicherung ein.
Und bei den Parteien sind das Grüne und Linke.

Weil aber Ihre Parteien, liebe SPD und CDU – die ja schließlich an der Regierung waren und vielleicht auch zukünftig sind – lieber große Vermögen steuerlich verschonen und Milliarden Coronahilfen an
große Konzerne zahlen, die diese dann an ihre Aktionäre ausschütten, oder weil Sie lieber den Rüstungsetat verdoppeln wollen, gibt es keine Kindergrundsicherung!
Soll weiterhin lieber ein Fünftel der Kinder in unserem Land arm sein?
In einem Land, von dem Sie immer stolz sagen, es sei eine gut situierte Industrienation und es habe christliche Werte?

Jetzt im anstehenden Bundestagswahl rufen alle Parteien dazu auf, der Bekämpfung von Kinderarmut „höchste Priorität einzuräumen“. Die Kindergrundsicherung gehöre in den nächsten Koalitionsvertrag und müsse als prioritäres Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden, heißt es.

Wir haben keine großen Hoffnungen, meine Damen und Herren!
Wir möchten Sie aber damit konfrontieren, dass sich selbst Unionspolitiker, wie der Sprecher des CDU-Arbeitnehmerflügels, Gerald Weiß, für ein Weihnachtsgeld für Hartz4-Empfänger aussprechen.

Wir sind hier im Wetteraukreis. Das sagen Sie gerne an dieser Stelle. Was können wir schon tun?
Gegen Armut hilft Geld!, meine Damen und Herren! 
In den Regelsätzen Hartz4 sind für Kinder pro Monat weniger als ein Euro für Spielwaren und Hobbys vorgesehen. Für Weihnachten ist nichts vorgesehen.
Aus dem Regelsatz kann also ein Weihnachtsfest nicht bezahlt werden. Auch im Bildungs- und Teilhabepaket ist für Weihnachten nichts vorgesehen.

Meine Damen und Herren,
meist führt hier Herr Becker in Ablehnung unseres Antrags an, ein Weihnachtszuschuss würde bei Hartz4 angerechnet. Dafür gibt es Lösungen. Wenn Sie wirklich interessiert sind, fragen Sie doch mal bei Kommunen nach, die eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder auszahlen. Wir sind Ihnen gern behilflich mit guten Beispielen!

Sie sagen auch immer: Das Sozialgesetz 2 ist ein Bundesgesetz und wir können nicht gegen das Gesetz handeln. Nochmal, Herr Becker: Ihre Partei hat uns einst diese unsoziale Gesetzgebung eingebrockt.
Und Ihre Partei ist Regierungspartei. Wird es wohl auch zukünftig sein. Sie sind in der Verantwortung!
Aber nicht nur im Bund. Auch hier im Wetteraukreis!
Kinderarmut ist nicht nur beschämend – sie ist skandalös!
Alle Maßnahmen, die geeignet sind, Kindern aus armen Haushalten zu zeigen: Ihr gehört dazu! helfen, die Kinderarmut abzumildern. Auch eine Weihnachtbeihilfe von 50 Euro im Wetteraukreis!