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Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im FB 5 Soziales
Kreistagssitzung am 8. 12. 2021
Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,
es ist nicht in erster Linie Corona, was die Ausgaben für Soziale Leistungen ansteigen lässt.
Einige gesetzliche Veränderungen ziehen höhere Aufwendungen nach sich.
Wir wissen: eigentlich müsste hier das Konnexitätsprinzip gelten. Was leider nicht vollumfänglich geschieht.
Aber wir sagen auch: Zum Glück sind diese Leistungen Pflichtaufgaben.
Denn sonst würden sie schnell dem Rotstift zum Opfer fallen.
Leider kommt der Rotstift nicht selten durch die Hintertür. Vorne klebt das schöne Label einer Sozialleistung und dahinter hat die tatsächliche Leistung große schwarze Löcher.
Nehmen wir die schulische Inklusion. Ein Beispiel – für mehrere Beispiele fehlt hier die Redezeit: Wenn für die Inklusion eines Kindes zwei Assistenzkräfte benötigt werden, geht das ziemlich in Geld. Für Eltern ist es deshalb nicht einfach, den Bedarf eines solchen Kindes durchzusetzen. Nicht alle Eltern sind dazu in der Lage. Wenn das aber gesetzlich so vorgesehen ist, müssten die nötigen Leistungen ohne großen Widerstand gewährt werden.
Wir stimmen den überplanmäßigen Ausgaben zu.
Wir sehen natürlich die Problematik der Kosten. Aber wir wundern uns auch, dass es Ihrerseits keine massiven Proteste gegen diesen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gibt.