Haushalt 2022/2023: 600.000 Euro für die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten des Frauenhauses

Sehr geehrter Herr Häuser,

die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Haushalt 2022/23 den folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag möge beschließen:

In den Teilhaushalt 01030 Frauen und Chancengleichheit werden in zwei Tranchen (2022 und 2023) insgesamt 600.000 Euro eingestellt, um dem Frauenhaus eine Erweiterung der Kapazitäten zu ermöglichen.

Begründung:

Wir stellen diesen Antrag aus dem Vorjahr leicht verändert zum DHH 2022/2023, weil auch nach einer Diskussion des Themas 2021 im Ausschuss für Jugend- Soziales, Familie, Gesundheit und Gleichstellung keine Initiativen von der Koalition ausgegangen sind, die räumlichen Kapazitäten zu erweitern. Die erfolgte Rückfrage beim Frauenhaus Wetterau hatte bestätigt, dass die Aufnahmekapazitäten nicht ausreichend sind, um den ansteigenden Bedarf nach Schutz gewährleisten zu können.
Und nach wie vor sind die auch die Kapazitäten der Frauenhäuser in Hessen an ihren Grenzen.
Es ist also nicht immer möglich, Ausweichlösungen für von Gewalt betroffene Frauen zu finden.
Das Problem besteht weiter:
Das Frauenhaus braucht mehr Platz. Um diesen zu schaffen, muss ein neues Domizil – Neubau, Anbau, Neuerwerb – entstehen.
Da die Belegung des Frauenhauses schon längere Zeit an ihre Grenzen stößt, ist keine
Notlösung oder vorübergehende Lösung angebracht. Die Kapazitäten müssen ausgeweitet werden.

Gewalt gegen Frauen ist leider kein abnehmendes Problem.
Das Bundeskriminalamt stellte am 23. November 2021 seine Statistiken zu Partnerschaftsgewalt im Jahr 2020 vor. Mit 146.655 Fällen von Gewalt in Partnerschaften verzeichnet es einen Anstieg von 4,9 Prozent zum Vorjahr. Dokumentiert wurden Fälle von aktuellen oder ehemaligen Partnern. Zumeist handelte es sich um Körperverletzung. Bei fast 140 Frauen und 30 Männern endete die Gewalt tödlich.
Auch hat die Coronakrise zu einer Verschärfung von häuslichen Gewaltsituationen beigetragen.
Zudem ist die Bewegung für Frauenrechte nicht unbedingt weiter auf dem Vormarsch. Mit der Türkei ist das erste Land aus der Istanbul-Konvention ausgetreten.

Es muss einen garantierten Zugang zum Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder geben. Gewaltschutz für Frauen muss ernst genommen werden. Keiner betroffenen Frau darf der Schutz wegen fehlender Aufnahmekapazitäten verwehrt sein.