Sehr geehrter Herr Häuser,
Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Doppelhaushalt 2022/23 den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen,
zur Umsetzung des Aktionsplans Inklusion wird eine ganze Stelle einer:s Inklusionsbeauftragten eingerichtet.
Begründung:
Es hat lange gedauert, bis in der Wetterau ein Aktionsplan Inklusion ausgearbeitet wurde. Leider ist er noch nicht vom Kreistag beschlossen und die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung lässt auf sich warten. Auf der homepage des Wetteraukreises findet sich zwischenzeitlich kein Hinweis mehr auf einen Aktionsplan Inklusion.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, deren Umsetzung mit diesem Aktionsplan eigentlich angegangen werden sollte, wurde schon am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.
Es wäre also angebracht, dass diese Aufgabe angepackt wird, dass jemand die Beschluss-fassung des Aktionsplans vorantreibt, begleitet und für seine Umsetzung tätig ist. Die im Aktionsplan Inklusion unter Punkt 4 „Umsetzung des Inklusionsplans“ genannten zehn Punkte können so zielgerichtet initiiert, koordiniert und evaluiert werden.
Dies erfordert u.E. eine:n Inklusionsbeauftragten mit einer ganzen Stelle.