Haushalt 2022/2023: Presisteigerungen bei Energie und Mobilität sozial abfedern. Eine Sozialchipkarte für einkommensschwache Bürger:innen.

Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Doppelhaushalt 2022/23 den folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag möge beschließen:
In den HH 2022/2023 werden jährlich drei Millionen Euro für eine Sozialchipkarte eingestellt.

Die Sozialchipkarte ermöglicht vergünstigten Zugang zu Mobilität/ÖPNV und berechtigt zu einem vergünstigten Stromtarif bei der OVAG.

Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben werden aufgenommen, um sich über die Nutzungsmöglichkeiten und den Kostenausgleich zu einigen. Mit der OVAG wird ein vergünstigter Stromtarif für unten aufgeführten Personenkreis verhandelt.
Bis Ende des Jahres 2022 legt der Kreisausschuss ein Konzept vor, wie diese Vergünstigungen mit der Sozialchipkarte im Wetteraukreis ermöglicht werden können.

Die Chipkarte wird ohne Antrag automatisch zugestellt, wenn Menschen Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bekommen, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Chipkarte wird auf Antrag zugestellt, wenn Personen Grundsicherung vom Jobcenter erhalten (Hartz4) bzw. ihren Niedriglohn aufstocken müssen,
für Wohngeldberechtigte,
Personen, die Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten oder Bildungs- und Teilhabe-Leistungen für ihre Kinder,
Menschen, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben und keine ausreichenden Mittel haben oder
Menschen, die nur über ein geringes Renteneinkommen verfügen, das unter der Pfändungsgrenze liegt.
Diese Personen müssen einen Nachweis ihres Einkommens erbringen.

Begründung:

Im April 2019 wurde in den Ausschüssen JSFGG und HFP eine Recherche zur Einführung einer Sozialchipkarte vorgestellt. Mögliche Leistungen, die mit der Karte abgedeckt werden könnten, wurden aufgeführt. Die Kosten wurden überschlagen und mit z.B. Frankfurt verglichen. Im Ergebnis wurde die Sozialchipkarte für den Wetteraukreis mit drei Millionen Euro veranschlagt.

Mit diesem Antrag knüpfen wir an unseren damaligen Antrag an. Wir haben uns auf zwei Leistungen beschränkt, die derzeit arme Menschen ganz besonders belasten und wo eine Entlastung wichtig wäre: Mobilität und Strom.
Damit würde ein entscheidender Beitrag zur Teilhabe und Armutsminderung geleistet.

Die Recherche von 2019 zeigt, dass die Einführung einer Sozialchipkarte finanzierbar ist. In die damalige Recherche wurden sogar mehr Leistungen einbezogen, als Strom und ÖPNV. Zudem muss in diesem Fall nicht mit allen Gemeinden verhandelt werden, sondern mit der OVAG und den Verkehrsbetrieben. Was die Sache vereinfacht.