Aufpassen und beide Entlastungszahlungen einfordern!

Hartz IV Beziehende, die zugleich erwerbstätig sind, können zwei Pauschalen als Unterstützungsleistungen beziehen. Einmal den Sofortzuschlag für Hartz IV Leistungsberechtigte in Höhe von 200 Euro und zum anderen die Energiepreispauschale (EPP) aus dem Steuerentlastungsgesetz, die allen Arbeitnehmern über ihren Arbeitgeber im September ausgezahlt wird.

Ende Juli/ Anfang August begann die Auszahlung des Hartz IV-Corona-Bonus in Höhe von 200 Euro. Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht zudem eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro vor, die im September ausgezahlt wird. Wer aufstockende Hartz IV Leistungen bezieht, kann beide Entlastungszahlungen erhalten.