Änderungsantrag: Unterbringung von Geflüchteten

Sehr geehrter Herr Häuser,
Die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 7. Dezember 2022 folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 13 „Beauftragung zur Unterbringung von Geflüchteten“.

Zum Beschlussvorschlag wird hinzugefügt:
„Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, die Landes- und Bundesregierung zu höheren finanziellen Zuwendungen an die Kommunen für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten nachdrücklich aufzufordern.
Zudem setzt sich der Kreisausschuss genauso nachdrücklich für eine Anschlussregelung bei der finanziellen Förderung ab dem 1. 1. 2022 ein für die Gruppe von Asylbewerber:innen, die nicht §24 AufenthG unterliegen, um die Ungleichbehandlung von Flüchtlingsgruppen abzubauen.“

Begründung:
Es ist eine politische Entscheidung und Teil der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen und bevorzugt zu behandeln. Ukrainer:innen müssen keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten Flüchtlingsschutz mithilfe eines gesonderten schnelleren Verfahrens. Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wurde ein unbeschränkter Zugang zu Leistungen der Jobcenter ermöglicht, damit auch zu Zahlungen für Unterkunft und Heizung sowie ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang.
Flucht aus Kriegsgebieten halten wir für sehr legitim und die Aufnahme der Geflüchteten sollte möglichst gut organisiert sein.
Dennoch: Diese politischen Entscheidungen dürfen nicht zulasten der Kommunen gehen.
Am 8. November 2022 waren in Deutschland insgesamt 1.024.841 Ukrainer:innen beim Ausländerzentralregister (AZR) registriert.
Zudem haben nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober 2022 insgesamt 181.612 Menschen aus anderen Regionen der Welt in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber 2021 ist diese Zahl um rund 30.000 Asylanträge angestiegen. Zum Vergleich: 2015 und 2016 – als es vor allem wegen des Bürgerkriegs in Syrien eine verstärkte Fluchtbewegung nach Europa gab – stellten laut BAMF insgesamt 1,187 Millionen Menschen einen Asylantrag in Deutschland.
Insgesamt haben bis zum 8. November dieses Jahres 1,2 Millionen Menschen in Deutschland Schutz gesucht. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres haben somit knapp 20.000 Menschen mehr in Deutschland Zuflucht gesucht als in den beiden Jahren 2015 und 2016 zusammen. Die große Herausforderung besteht in der Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten. Die Geflüchteten aus anderen Kriegsgebieten der Welt stellen derzeit keine außerordentliche Belastung für Deutschland dar.
Für 2022 stellt der Bund bisher 2 Milliarden Euro für Geflüchtete zur Verfügung.
150 Millionen Euro davon erhält das Land Hessen. Die Landesregierung schätzt den Bedarf derzeit auf 200 Millionen.
Im Haushaltsplan 2022 sind nach Angaben der Landesregierung Mittel von über 650 Millionen Euro zur Finanzierung flüchtlingsbezogener Kosten vorgesehen, die allerdings noch keine Mehrbedarfe für die Geflüchteten aus der Ukraine berücksichtigen. Gleichwohl werden diese Mittel auch für die Geflüchteten aus der Ukraine verwendet.
Wie den Veröffentlichungen der Hessischen Landesregierung zu entnehmen ist, sind für kommunale Notunterkünfte und Erstversorgung mindestens 60 Millionen Euro für Kommunen und weitere 60 Millionen für Integration vorgesehen.
Über die Verwendung der immerhin bedeutenden Differenzsumme sind die Informationen spärlich. Es werden Ausgaben für die Registrierung, Übersetzungsleistungen, Sprachförderprogramme, den Ausbau von Erstaufnahmeeinrichtungen und für die Erweiterung des Abschiebeknastes angegeben, ohne die Kosten genau zu beziffern. Beziffert wurden jedoch die zusätzlichen Finanzierungsbedarfe für die Beschulung der Geflüchteten – auf 40 Millionen Euro.
Dies betrifft auch den Wetteraukreis als Schulträger, der den zusätzlichen Raumbedarf bereitstellen muss. Ob von den 40 Millionen etwas für diese Aufgabe in den Wetteraukreis fließen wird, konnten wir nicht in Erfahrung bringen.
Die Hessische Landesregierung sieht jedoch die Notwendigkeit für weitere finanzielle Zusagen des Bundes. Insbesondere verweist das Land auf die Gruppe der Asylbewerber:innen, die nicht § 24 AufenthG unterliegen und deren finanzielle Förderung vom Bund am 31.12.2021 bisher ohne Anschlussregelung ausgelaufen ist. Eine Situation, die die Ungleichbehandlung der Geflüchtetengruppen manifestiert.
Diesen Forderungen sollte sich der Wetteraukreis im eigenen Interesse anschließen.