Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
wir werden der Bereitstellung von 15 Millionen zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten zustimmen. Es ist gut, dass Sie sich bereits an übergeordneter Stelle für eine bessere Finanzierung zu Wort gemeldet haben, Das ist auch zukünftig richtig und wichtig.
Wir möchten aber, dass der Antrag ergänzt wird.
Aus unserer Sicht sind zwei Punkte problematisch:
1. Es ist eine politische Entscheidung der Bundesregierung und Teil der derzeitigen deutschen Außenpolitik, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen und diesen Geflüchteten besondere Aufnahmebedingungen zu bieten. (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/heil-fluechtlinge-ukraine-101.html)
Für den Wetteraukreis und die Wetterauer Kommunen bedeutet das – neben der Bereitstellung von Notunterkünften – auch höhere Kosten in der Verwaltung und auch bei sozialen Leistungen, wie Kosten der Unterkunft, Betreuung und Integration, Sprachförderprogramme, Kindergartenplätze, Schulkapazitäten usw.
Wir haben mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, wie problemlos für ukrainische Geflüchtete der Aufenthalt und der Zugang zum Jobcenter und Arbeitsmarkt geregelt wird. Selbst eine Jobbörse wurde in der Kreisverwaltung geschaffen.
Dass das möglich ist, finden wir gut.
Doch diese politischen Entscheidungen der Bundesregierung dürfen nicht zulasten der Kreise und Kommunen gehen.
Es wurden seitens des Bundes und der Landesregierung bedeutende Mittel für die Aufnahme Geflüchteter bereit gestellt. Derzeit sieht es so aus, als würden diese Mittel nicht ausreichend an die untere Ebene weitergeleitet, die ja die Leistungen konkret erbringen muss.
Wir möchten den Kreisausschuss auffordern, sich hier nachdrücklich zu Wort zu melden.
Politische Entscheidungen dieser Tragweite müssen finanziell entsprechend abgesichert sein.
Wer bestellt, muss bezahlen!
Und 2.
Den bisher mehr als eine Million ukrainischen Geflüchteten stehen laut BAMF von Januar bis Oktober 2022 insgesamt 181.612 Asylsuchende aus anderen Regionen der Welt gegenüber.
Im November kamen nochmal 29.383 Personen dazu. Mit den Altfällen nennt das BAMF zum
30. November 214.253 Asylsuchende.
Diese Geflüchteten können nicht auf ein entsprechend schnelles besonderes Verfahren für ihren Aufenthalt hoffen. Der Zugang zu Leistungen des Jobcenters und zum Arbeitsmarkt ist erschwert. Ein sicherer Aufenthaltsstatus dauert mitunter Jahre.
Rund 215.000 Geflüchtete aus anderen Kriegs- und Krisengebieten stellen bei 83 Millionen Einwohnern keine besondere Belastung für Deutschland dar. Warum wird hier das Bild einer
Flut gemalt?
Ihre Ungleichbehandlung ist aber eine politische Entscheidung. Und in dieser Ungleich-behandlung liegt ein nicht geringer sozialer Sprengstoff.
Wir beantragen deswegen, dass sich der Kreisausschuss beim Land und Bund für eine Verbesse-rung der finanziellen Mittel nachdrücklich einsetzt. Und auch für eine Anschlussregelung für die Gruppe der Geflüchteten, die nicht über den §24 AufenthG bei uns Schutz suchen, um die Ungleichheit wenigstens ein bisschen abzubauen.