Kreistag 8. März 2023
Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Haushalt 2023 den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen,
zur Umsetzung des Aktionsplans Inklusion wird eine ganze Stelle einer:s Inklusionsbeauftragten eingerichtet. Die erste und vorrangige Anforderung an diese Stelle ist es, den Aktionsplans Inklusion für die Umsetzung vorzubereiten und einen Zeitplan für die notwendigen Maßnahmen zu erarbeiten.
Begründung:
Es hat lange gedauert, bis auch für die Wetterau ein Aktionsplan Inklusion ausgearbeitet wurde. Leider verzögert die Kreisspitze die Befassung mit dem erarbeiteten Aktionsplan seit Jahren und damit auch, dass die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung auch hier im Wetteraukreis konkret angegangen wird. Über die Umsetzung des erarbeiteten Aktionsplans wird gar nicht mehr gesprochen. Er ist in der Versenkung verschwunden. Das ist unakzeptabel.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, deren Umsetzung mit diesem Aktionsplan eigentlich realisiert werden sollte, wurde schon am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Es wäre also angebracht, dass diese Aufgabe angepackt wird, dass jemand für die Vorschläge des Aktionsplans wirbt, die konkrete Schritte zur Beschlussfassung vorbereitet und für die Umsetzung tätig ist. Die im Aktionsplan Inklusion unter Punkt 4 „Umsetzung des Inklusionsplans“ genannten zehn Punkte können so zielgerichtet initiiert, koordiniert und evaluiert werden.
Der derzeitige politische Stillstand muss durchbrochen werden und das erfordert u.E. eine:n Inklusionsbeauftragte:n mit einer ganzen Stelle.