Sehr geehrter Herr Häuser,
derzeit steht die Überarbeitung des Schlüssigen Konzepts der Mietobergrenzen für den Wetteraukreis an. Am 1. 1. 2024 soll es in Kraft treten.
Die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 4. Oktober 2023 den folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Mietobergrenzen der Stadt Butzbach werden dem Vergleichsraum 1 zugeordnet und aus dem Vergleichsraum 2 herausgenommen.
Begründung:
In der Stadt Butzbach steigen die Mieten. Die verkehrsgünstige Lage, die Nähe zur Metropole Rhein-Main und die vergleichsweise guten Möglichkeiten einer Kleinstadt haben für Zuzüge gesorgt, die die Nachfrage nach Wohnraum ansteigen ließen. Das ist mit den Mietobergrenzen im Vergleichsraum 2 nicht mehr abgebildet.