Konzept des Kreises für Mietobergrenzen

Der Wetteraukreis hat ein „schlüssiges Konzept“ erstellt, das die Kosten für Unterkunft und Heizung regelt.
DIE LINKE. stellt dazu die folgende Anfrage:
1. Seit wann werden im Wetteraukreis die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach diesem Konzept berechnet?
2. Wer hat in der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Konzepts mitgearbeitet?
3. Wer hat die Arbeitsgruppe initiiert?
4. Warum wurde das Konzept nicht im Kreistag abgestimmt?
5. Worin liegt die Logik, dass ein Antrag an den Kreistag gestellt werden muss, wenn ein/e Abgeordnete/r das Konzept im Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit vorgestellt haben und die Kriterien des Zustandekommens erfahren möchte –
die Kreistagsabgeordneten das Konzept aber weder abgestimmt haben noch ausgehändigt bekommen und dementsprechend nicht kennen?

 

Was ist daraus geworden?

Das „schlüssige Konzept wurde im Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit vorgestellt. Eine abgespeckte Version lhaben die Kreistagsabgeordneten erhalten.