Antrag gegen die Kürzung von 3,5 Millionen Euro
bei den Kosten für Unterkunft und Heizung
DIE LINKE. stellt zur Änderung der Haushaltssatzung 2012/2013 den folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen,
die Kürzungen im Teilhaushalt 05006 „Jobcenter – Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGBII“ unter den Nummern 7270101, 7270102, 7170103, 7170105, 7271101, 7271102, und 7272107 abzulehnen.
Diese Konten enthalten Leistungen für Unterkunft und Heizung, die um insgesamt
3 668 000 Euro unter den Leistungen des letzten Haushalts liegen.
Stattdessen sollen die Leistungen weiterhin auf dem Niveau von 2011
angesetzt werden.
Begründung:
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden offensichtlich pauschal ausgezahlt und nicht in der tatsächlichen Höhe. Dies ist nach dem hessischen Offensivgesetz möglich aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Werden die Kosten für Unterkunft und Heizung pauschaliert, trifft dies Menschen, die von Grundsicherung leben. Sie erhalten dann nicht mehr die tatsächlich anfallenden Kosten. In Folge dessen müssen sie die Differenz zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten aus der Grundsicherung selbst ausgleichen. Die Betroffenen leben dann weit unter dem Existenzminimum.
Das Bundessozialgericht legte in seinem Urteil vom 18.6.2008 (B 14/7b AS 44/06 R) klare Vorgaben zur Feststellung der „angemessenen Wohnkosten“ fest.
Auch das Bundesverfassungsgericht verwies mit Urteil vom 9. 2. 2010 (1 BvL 1/09) auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und außerdem auf einen Anspruch auf Leistungen „zur Kostendeckung von Unterkunft und Heizung“.
Nach bisher geltendem Recht dürfen Kommunen nur pauschalieren, wenn ausreichend freier Wohnraum zur Verfügung steht. Den Betroffenen muss es möglich sein, mit der Untergrenze der Pauschale eine Wohnung mit ausreichendem Standard anzumieten.
DIE LINKE. hat die Gemeinden angeschrieben und erfahren, dass es nur wenig Kommunen mit Sozialwohnungen gibt. Die Quadratmeterpreise, die in der Presseerklärung des Herrn Veith aus dem „schlüssigen Konzept“ des Wetteraukreises zitiert waren, wurden von der Mehrheit der Gemeinden als nicht realistisch gesehen.
Die Kürzungen im Bereich „Kosten für Unterkunft und Heizung“ hält DIE LINKE. nicht nur für unsozial. Sie untergraben die geltende Rechtsprechung.
Weitere negative Folgen sind:
Einkommensschwache Menschen werden gezwungen, ihre Wohnungen in „guten“ Vierteln aufzugeben und in billigere Wohnquartiere auszuweichen. Im Wetteraukreis ist dies überwiegend der strukturschwache Ostkreis oder besondere Viertel in den Städten des Westkreises. Dieser Zwang zur Abwanderung ist nach EGRGEB §22 III Nr.4 – Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – unzulässig. Dort heißt es: es müssen ausgeglichene Bewohnerstrukturen geschaffen oder erhalten werden. DIE LINKE. gibt zu bedenken, dass Ghettobildung und strukturelle Verarmung bereits jetzt schon mancherorts spürbar sind und es eigentlich die Aufgabe der politischen Gremien wäre, diese Entwicklung aufzuhalten.
Nicht zuletzt bezweifeln wir, ob eine Pauschalierung der Heizkosten sachlich möglich ist. Wie soll das ermittelt und kontrolliert werden? Mieter haben keinen Einfluss auf die Qualität der Heizungsanlage, die Brennstoffpreise, die Isolation des Hauses… Betroffene können die Heizkosten nur begrenzt reduzieren. Fallen hier nicht mehr Verwaltungskosten an?
Was ist daraus geworden?
Der Antrag wurde von SPD, Grünen, Piraten, FWG, CDU und NPD abgelehnt.