Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 9. Oktober 2012
Frage 1: Wie hoch war das Abfallaufkommen der angeschlossenen Kommunen, aufgeschlüsselt nach Wertstofffraktionen für jede Kommune?
Antwort: Die Abfallmengen sind der angefügten Tabelle zu entnehmen.
Einw. Restabfall Sperrmüll Bioabfall Altpapier Grünabfall
Altenstadt 11.933 1.108 t 20 t 2.075 t 1000 t 84 t
BNauh. 31.129 3.681 t 648 t 3.526 t 2.236 t 145 t
Büdingen 21.236 1.501 t 37 t 1.242 t 1.676 t 142 t
Butzbach 24.984 1.856 t 24 t 1.421 t 1.933 t 158 t
Echzell 5.819 508 t 12 t 477 t 467 t 18 t
Florstadt 8.626 746 t 56 t 590 t 760 t 237 t
Friedberg 27.950 3.796 t 109 t 2.996 t 2.114 t 507 t
Gedern 7.537 526 t 0 597 t 606 t 0
Galuberg 3.104 310 t 7 t 361 t 239 t 1 t
Hirzenhain 2.818 359 t 1 t 543 t 256 t 0
Karben 21.841 1.794 t 35 t 1.308 t 1.904 t 330 t
Kefenrod 2,872 379 t 0 185 t 244 t 0
Limeshain 5.398 484 t 6 t 899 t 384 t 27 t
Münzenbg. 5.576 361 t 14 t 329 t 527 t 0
Nidda 17.614 1.140 t 31 t 1.063 1.538 t 2 t
Niddatal 9.243 645 t 23 t 541 t 844 t 122 t
O. Mörlen 5.822 435 t 24 t 285 t 494 t 31 t
Ortenberg 9.003 560 t 10 t 610 t 730 t 1 t
Ranstadt 4.944 385 t 41 t 309 t 430 t 67 t
Reichelshm. 6.758 493 t 16 t 643 t 595 t 167 t
Rockenbg. 4.096 527 t 13 t 742 t 363 t 25 t
Rosbach 12.192 978 t 438 t 532 t 950 t 349 t
Wölfershm. 9.811 791 t 28 t 674 t 857 t 14 t
Wöllstadt 6.159 467 t 12 t 306 t 567 t 107 t
Bad Vilbel keine Angaben
insgesamt: 266.465 23.830 t 1.605 t 1.605 t 22.254 t 2.533 t
Frage 2: Wie hoch waren die Kosten der Alspapiereinsammlung in 2011 für die angeschlossenen Kommunen (bitte für jede Kommune separat ausweisen)?
Antwort: Diese Frage kann seitens des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises nicht beantwortet werden.
Gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) sind in Hessen die Kommunen für die Einsammlung und die Landkreise für die Entsorgung von Abfällen zuständig. Die Frage betrifft die Einsammlung von Altpapier. Hierbei gibt es verschiedene Verträge zwischen jeder einzelnen Kommune des Wetteraukreises mit unterschiedlichen Entsorgungsfirmen. Die Vertagskonditionen sind dem Abfallwirtschaftsbetrieb nicht bekannt.
Frage 3: Erstattet der Kreis bzw. der AWB den Kommunen einen Anteil aus den eventuellen Erlösen des Altpapiers und wie hoch ist diese Erstattung gegebenenfalls?
Antwort: Hierzu verweisen wir auf den Kreistagsbeschluss vom 25.4.2012 (TOP 5 )
Der Kreistag hat mehrheitlich beschlossen:
„1. Die bislang mit der Wirtschaftsprüfung vereinbarte und erfolgreich praktizierte Spartenrechnung der Altpapiererlöse im Zusammenhang mit Aufwendungen aus dem Stoffstrommanagement (Rcyclinghöfe, Problemabfallsammlung, u.a.) wird beibehalten. Ziel ist es insgesamt stabile Abfallgebühren für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.
2. In der jeweligen Jahresabrechnung sind transparent die entsprechenden Geldflüsse der Altpapiervermarktung und dann die Verrechnungen der Erträge im Bereiche des Stoffstrommanagements sowie mit der Entsorfungssparte aufzuschlüsseln. Hierdurch ist die geforderte Klarheit, was Erträge und Kosten des Altpapiers betrifft, gewährleistet.
3. Der Kreistag spricht sich dafür aus, dauerhafte Überschüsse beim Altpapier zur Gebührensenkung zu nutzen.“
Frage 4: Wie lange sind die einzelnen Kommunen noch an ihre derzeitigen Entsorgungsunternehmen vertraglich gebunden?
Antwort: Die Stadt Bad Nauheim betreibt die Einsammlung von Abfällen mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen. Die Laufzeit der Verträge in den Kommunen Altenstadt, Echzell, Florstadt und Ranstadt sind dem Abfallwirtschaftsbetrieb nicht bekannt. Die Einsammelverträge in den anderen 19 Kommunen laufen mindestens bis zum 31. 12. 2015.“